Die europäische Health-Claims-Verordnung stellt an gesundheitsbezogene Werbung für Kinderprodukte strenge Anforderungen. Das Landgericht Koblenz hat dies bei der Klage des vzbv gegen die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH in den Mittelpunkt seiner Begründung gestellt.
Die Hersteller Samsung und LG haben einige TV-Geräte, die mit 3D-Technologie ausgestattet sind, mit der Bezeichnung „Full HD“ beworben, obwohl nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Darstellung nur mit reduzierter Bildinformation möglich ist. Der vzbv hat Samsung und LG...