Egal ob digitale Sprachassistenten, Staubsauger-Roboter oder Smart TVs: Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, gehören längst zum Alltag. Je nach Modell ist ihre Sicherheit jedoch sehr unterschiedlich. Teilweise sind sie fehlerhaft programmiert oder leicht zu hacken. Entstehen Schäden, bleiben diese oft an den Verbraucher:innen hängen.
Grund dafür ist ein völlig veraltetes Produkthaftungsrecht aus dem Jahr 1985. Danach erstreckt sich die Haftung ausdrücklich nur auf fehlerhafte Sachen. Ob Software auch dazu gerechnet werden kann, ist umstritten. Zudem bleibt unklar, wer für Datenverluste oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts haftet.
Die Europäische Kommission hat das Problem erkannt und einen Vorschlag zur Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie vorgelegt. Im Rahmen des jetzt laufenden Gesetzgebungsprozesses setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für eine grundlegende Reform ein. Knackpunkte bleiben die Frage nach der Beweislast und die Rolle der Online-Marktplätze. Zum Schutz der Verbraucher:innen müssen die Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt angepasst werden.
Der vzbv fordert
- Die Beweislast bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts muss auf den Wirtschaftsakteur (Hersteller, Importeure etc.) verlagert werden.
- Betreiber von Online-Marktplätzen müssen subsidiär haften, ohne Einschränkungen.
- Das Produkthaftungsrecht muss auf Software (integriert und stand-alone) ausgeweitet werden.
- Verbraucher:innen sollten wählen können, an welchen Wirtschaftsakteur sie sich wenden.