Mit Legal-Tech-Angeboten können Verbraucher:innen einfach Ansprüche geltend machen, zum Beispiel im Bereich der Fahr- und Fluggastrechte oder im Wohnraummietrecht. Damit wird die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen gegen Unternehmen leichter, vor allem bei niedrigen Streitwerten und wenn viele Verbraucherfälle ähnlich gelagert sind.
Verbraucher:innen müssen dafür aber Abzüge in Kauf nehmen: Durch die Inanspruchnahme eines kommerziellen Legal-Tech-Angebots geben sie einen Teil ihrer berechtigten Ansprüche im Erfolgsfall an den Legal-Tech-Anbieter ab (Erfolgshonorar).
Dem steht der vzbv nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Regelungen in diesem Bereich müssen aber mit Augenmaß erfolgen und gleichzeitig eine Stärkung des Zivilrechtswegs und der alternativen Streitbeilegung berücksichtigen. Richtig und wichtig ist auch das Vorhaben einer gestärkten, zentralisierten Aufsicht. Auch die Einführung passender Berufspflichten für Legal-Tech-Unternehmen muss diskutiert werden.
Der vzbv fordert
- Eine gestärkte zentralisierte Aufsicht über Legal-Tech-Unternehmen muss zeitnah etabliert werden.
- Legal-Tech-Anbieter müssen als verantwortliche Personen Volljurist:innen beschäftigen.
- Legal-Tech-Anbieter müssen transparent über ihr Angebot und Durchsetzungsalternativen informieren.
- Verträge zwischen Legal-Tech-Anbietern und Prozessfinanzierern müssen öffentlich gemacht werden.
- Legal-Tech-Anbieter müssen dem anwaltlichen Verschwiegenheitsgebot unterliegen.