Überhöhte Inkassogebühren und übergriffige Praktiken von Schuldeneintreibern sind eine Belastung für Millionen Verbraucher:innen in Deutschland. Schon bei Kleinstforderungen im einstelligen Bereich können Inkassounternehmen bis zu 70,20 Euro verlangen. Die bestehenden Anreize sorgen dafür, dass Inkasso ein lukratives Geschäft ist und mit wenig Aufwand betrieben werden kann.
Die geltende Rechtslage ist sehr kompliziert, sodass es für Verbraucher:innen meist zu riskant ist, vor Gericht zu gehen. Das am 27.11.2020 im Bundestag verabschiedete Inkassogesetz schafft hier bedauerlicherweise keine Abhilfe.
Aus Sicht des vzbv muss die milliardenschwere Inkassobranche grundsätzlich reformiert werden. Am wichtigsten sind klare und wirksame Kostengrenzen sowie eine zentralisierte, starke und proaktive Aufsicht.
Der vzbv fordert
- Inkassokosten müssen stärker begrenzt werden; mindestens bei Schulden bis 200 € auf nicht mehr als 15 €.
- Die Aufsicht über Inkassounternehmen muss zentralisiert und gestärkt werden.
- (Raten-)Zahlungsvereinbarungen dürfen keine zusätzlichen Kosten verursachen.
- Zahlungsvereinbarungen dürfen nicht mit Schuldanerkenntnissen oder Lohnabtretungen gekoppelt werden.
- Wenn Inkassounternehmen Informationspflichten verletzen, dürfen vorerst keine Inkassokosten entstehen.