Überhöhte Inkassokosten und übergriffige Praktiken von Schuldeneintreibern sind eine Belastung für Millionen Verbraucher:innen in Deutschland. Selbst bei Kleinforderungen können hohe Summen zustande kommen. Die bestehenden Anreize sorgen dafür, dass Inkasso ein lukratives Geschäft ist und mit wenig Aufwand betrieben werden kann.
Die geltende Rechtslage ist sehr kompliziert, sodass es für Verbraucher:innen meist zu riskant ist, vor Gericht zu gehen. Das zum 01.10.2021 in Kraft getretene Inkassogesetz schafft hier bedauerlicherweise keine Abhilfe.
Aus Sicht des vzbv muss die milliardenschwere Inkassobranche grundsätzlich reformiert werden. Am wichtigsten sind klare und wirksame Kostengrenzen sowie eine zentralisierte, starke und proaktive Aufsicht. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit letzterer erkannt und dafür einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Einrichtung für das Jahr 2025 vorsieht.
Der vzbv fordert
- Inkassokosten müssen stärker begrenzt werden; mindestens bei Schulden bis 200 € auf nicht mehr als 15 €.
- Die geplante zentralisierte Aufsicht über Inkassounternehmen sollte zeitnah etabliert werden.
- (Raten-)Zahlungsvereinbarungen dürfen keine zusätzlichen Kosten verursachen.
- Zahlungsvereinbarungen dürfen nicht mit Schuldanerkenntnissen oder Lohnabtretungen gekoppelt werden.
- Verletzen Inkassounternehmen Informationspflichten, dürfen keine Inkassokosten entstehen.
Infografik

Quelle: vzbv - bplusd Agenturgruppe