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Schlichtung

Die außergerichtliche Streitbeilegung bietet Verbraucher:innen und Unternehmen die Möglichkeit, Streitigkeiten schnell, günstig, nachhaltig und so auszuräumen, dass einer erneuten Geschäftsbeziehung nichts im Wege steht. Sie kann damit einen entscheidenden Beitrag zu Kundenzufriedenheit und -bindung leisten.

Eine Schwachstelle des geltenden Schlichtungsrechts ist jedoch, dass die Teilnahme für Unternehmen – bis auf wenige Ausnahmen – freiwillig ist.

Aus Sicht des vzbv sollten Unternehmen, die nach rechtskräftiger Feststellung gegen geltendes Recht verstoßen und Verbraucher:innen dadurch geschädigt haben, zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet werden. Dies könnte das neue Rechtsinstrument der Musterfeststellungsklage sinnvoll ergänzen. 

Wenn grundsätzliche Rechtsfragen in einem abgeschlossenen Musterfeststellungsverfahren geklärt sind, kann die individuelle Schadenshöhe für jeden einzelnen Verbraucher mit Hilfe von Schlichtungsstellen ermittelt werden. Das ist für Verbraucher:innen günstiger und spart auch personelle und finanzielle Ressourcen der Justiz.

Der vzbv fordert

  • Schlichtung und Verbraucherberatung müssen auch künftig voneinander getrennt bleiben.
  • Eine zumindest beschränkte Teilnahmepflicht für Unternehmen, die rechtskräftig gegen Verbraucherrecht verstoßen haben, um das Potenzial von Schlichtung und Musterfeststellungsklage stärker zu verbinden und Synergieeffekte zu nutzen.
  • Ungeklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sollten von ordentlichen Gerichte entschieden und nicht der Rechtsprechung entzogen werden. Dafür ist es wichtig, dass Schlichtungsstellen über solche Fälle berichten und klagebefugten Einrichtungen gegenüber auskunftspflichtig sind.

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