Es geht voran beim Thema Schlichtung: Der Rat der Europäischen Union hat sich auf eine Position zur Richtlinie über alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten geeinigt. Dazu Felix Methmann, Leiter Team Recht und Handel im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):
„Schlichtungsstellen arbeiten neutral, einzelfallbezogen und kostenfrei für Verbraucher:innen. Sie tragen dazu bei, Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen umfassend außergerichtlich zu klären. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher:innen um die Möglichkeit der Schlichtung wissen, Fälle online wie offline einreichen und sich darauf verlassen können, dass Unternehmen an den Verfahren auch teilnehmen.
Damit Verbraucher:innen besser von Schlichtungsverfahren profitieren und ihr Recht durchsetzen können, sollten Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet werden. Besonders wichtig ist das in Sektoren mit hohem Beschwerdeaufkommen, etwa im Bereich Mobilität und Reisen. Dieser Schritt ist im Vorschlag des Rats nicht enthalten.
Dennoch ist zur Einigung im Rat positiv festzuhalten, dass die Schlichtungsstellen keine Marktüberwachungsrolle übernehmen sollen. Das war im ursprünglichen Kommissionsvorschlag noch anders vorgesehen. Diese zusätzliche Aufgabe würde nicht zu einer neutralen Schlichtungsstelle passen.Nur durch ein ausgeglichenes Zusammenspiel von Verbraucherberatung, Schlichtung und sonstiger Rechtsdurchsetzung können die Schlichtungsstellen ihrer wichtigen Rolle weiterhin gerecht werden.“
Hintergrund
Die Europäische Kommission hatte im Herbst vergangenen Jahres einen Vorschlag für eine angepasste Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vorgelegt. Nachdem zunächst das Parlament und nun auch der Rat seine jeweiligen Positionen festgelegt haben, können die Trilog-Verhandlungen beginnen.