Urteil vom 12.03.2026 | 6 U 221/24 | Oberlandesgericht Frankfurt am Main
„OHNE Zuckerzusatz“ und „natursüß“ stand prominent auf der Obstkonserve „Libby‘s Mandarin-Orangen“. Das war irreführend, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Hersteller Andros Deutschland GmbH. Denn neben den Fruchtstücken enthielt die Dose eine süße Aufgussflüssigkeit aus Wasser und zuckerhaltigem Kakisaftkonzentrat.
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