Urteil vom 30.06.2025 | 4 HK O 11665/24 | Landesgericht München
Das Landgericht München hat der Perulatus GmbH untersagt, auf seiner Internetseite den Eindruck zu erwecken, es handele sich bei ihrem digitalen Pflegeantrag um das Angebot einer staatlichen Institution. Außerdem verbot das Gericht dem Unternehmen irreführende Werbeaussagen mit einer angeblichen Erfolgsquote von 95 Prozent durch die Nutzung seines Angebots. Damit hatte die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands überwiegend Erfolg.
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