Urteil vom 26.05.2026 | 15 O 277/25 - nicht rechtskräftig | Landgericht Berlin II
Das Landgericht Berlin hat dem Betreiber des Portals testsieger-online.de untersagt, in Gütesiegeln mit dem Wort „Testsieger“ für Produkte zu werben, obwohl keine Vergleichsprodukte getestet wurden. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt, der die Testsiegel als irreführend kritisiert hatte.
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