Urteil vom 11.04.2024 | 29 U 3902/20 - rechtskräftig | OLG München und weitere
„Darum benötigt Ihr Kind 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ - mit solchen Aussagen hat der Babynahrungshersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Doch die Werbung im Internet und auf der Verpackung war irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
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