Urteil vom 10.02.2025 | 15 O 263/23 – nicht rechtskräftig | Landgericht Berlin
Ein falsch beschrifteter Bestellbutton, lückenhafte Vertragsinformationen, Cookies ohne Einwilligung der Betroffenen und unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen – der Verbraucherzentrale Bundesverband entdeckte auf der Webseite des Kurznachrichtendienstes Twitter eine Reihe von Rechtsverstößen. Das Landgericht Berlin gab der Klage der Verbraucherschützer in vollem Umfang statt.
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