Urteil vom 22.05.2025 | VII ZR 157/24 | BGH
Der Betreiber einer Waschstraße, der darauf hinweist, dass Tankdeckel für die Nutzung der Anlage sicher verriegelt zu sein haben, haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass serienmäßig nicht verriegelbare Tankdeckel während des Waschvorgangs abgerissen werden.
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