Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet ab heute eine Reihe neuer Funktionalitäten. Verbraucher:innen können die ePA nun unter anderem über eine Desktop-Anwendung aufrufen, einen integrierten Messenger für den geschützten Informationsaustausch mit Arztpraxen nutzen und ab sofort selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihre Medikationsliste haben soll. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind dies Schritte in die richtige Richtung, es fehlen jedoch weitere überzeugende Mehrwerte für Verbraucher:innen. Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:
„Die neuen Funktionalitäten machen die ePA verbraucherfreundlicher. Besonders hervorzuheben ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nun selbst festlegen können, welche Praxis ihre Medikationsliste einsehen kann. Das ist eine entscheidende Verbesserung, aber nur ein Anfang. Auch bei weiteren Informationen in der ePA, wie Befunden oder Abrechnungsdaten, müssen Patientinnen und Patienten selbstbestimmt entscheiden können, welche Leistungserbringer worauf Zugriff erhalten sollen. Denn es ist nicht zwingend notwendig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt.
In den weiteren Ausbaustufen der ePA muss der Mehrwert für Patientinnen und Patienten stärker in den Fokus rücken. Das sollte die Richtschnur für Bundesgesundheitsministerium und gematik bei der Weiterentwicklung der ePA sein. Relevante Informationen wie Impfpass, Bonushefte oder Röntgenaufnahmen müssen zeitnah über die ePA abrufbar sein. Hier braucht es verbindliche Fristen, wann Patientinnen und Patienten diese Funktionen erwarten können. Denn nur, wenn die ePA einen spürbaren Nutzen bietet, wird sie breite Akzeptanz finden.“
Weitere Informationen
Die Verbraucherzentrale hat einen Aufruf gestartet, um die Erfahrungen der Verbraucher:innen mit der elektronischen Patientenakte zu sammeln und auszuwerten. Verbraucher:innen können ihre Erfahrungen online schildern: Verbraucheraufruf zur ePA