Parship legt Wert auf eine langfristige Kundenbindung – zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Nach Ansicht des vzbv steht Kunden des Partnervermittlungsportals nämlich jederzeit ein fristloses Kündigungsrecht zu. Ein solches lehnte der Anbieter bislang stets ab.Weiterlesen