Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Zu sehen ist Ramona Pop, die vor einer dunklen Wand entlangläuft. Auf der Wand steht "Verbraucherzentrale Bundesverband". Es handelt sich um den Eingang des vzbv-Gebäudes.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

11.07.2024

Europäischer Gerichtshof: Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

Zu sehen ist Ramona Pop, die vor einer dunklen Wand entlangläuft. Auf der Wand steht "Verbraucherzentrale Bundesverband". Es handelt sich um den Eingang des vzbv-Gebäudes.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Dürfen Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagen, wenn sie bei Anbietern Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehen? Ja, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun erneut bestätigt: Verbraucherverbände können auch vor Gericht ziehen, wenn es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht. Der EuGH ist in dem Verfahren vom Bundesgerichtshof (BGH) angerufen worden. Der BGH wird nach dem Richterspruch aus Luxemburg demnächst voraussichtlich eine finale Entscheidung treffen. Ausgangspunkt war eine Klage des vzbv gegen Meta (Facebook). Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Verbraucher:innen stehen der Datensammelwut im Internet oft hilflos gegenüber. Vielfach ignorieren Anbieter Datenschutzrechte von Verbraucher:innen. Umso wichtiger ist, dass Betroffene starke Partner wie die Verbraucherzentrale an ihrer Seite haben, die dagegen vorgeht – notfalls vor Gericht. Die heutige EuGH-Entscheidung hat klargestellt, dass Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen weiterhin klagen dürfen. Das Urteil ist ein gutes Signal für Verbraucher:innen.

Hintergrund:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt. Dabei geht es um Datenschutzverstöße im App-Center des sozialen Netzwerks. Vom Landgericht Berlin bis zum BGH bejahten alle Instanzen den Verstoß. Allerdings wird vom BGH hinterfragt, ob der vzbv in solchen Fällen klagebefugt ist. Dies hat der vom BGH eingebundene EuGH jetzt auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht. Bereits 2022 bestätigte der EuGH die Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO.

Zu diesem Urteil liegen aktuellere Urteile vor!

Datum der Urteilsverkündung: 11.07.2024
Gericht: Europäischer Gerichtshof

Aktuellere Urteile:

Bundesgerichtshof-Urteil zu Datenschutzverstoß: vzbv gewinnt Verfahren gegen Meta

Urteil ansehen

Vorangegangene Urteile:

Datenschutzverstöße von Meta und Co: EuGH bestätigt weitreichende DSGVO-Klagebefugnis von Verbraucherverbänden

Urteil ansehen

Urteil gegen Facebook: Datenschutzeinwilligung ungenügend

Urteil ansehen

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (474)
Dokumente (55)
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2026 | C-62/25

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2026 | C-62/25

Urteil | März 2026

Ansehen
PDF | 3.47 MB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.06.2026 | I ZR 49/24

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.06.2026 | I ZR 49/24

Urteil | Juni 2026

Ansehen
PDF | 6.1 MB
Beschluss des OLG Bamberg vom 20.05.2026 | 3 U 37/25 e

Beschluss des OLG Bamberg vom 20.05.2026 | 3 U 37/25 e

Beschluss | Mai 2025 

Ansehen
PDF | 10.08 MB
Schwäbisch Hall | Urteil des OLG Stuttgart vom 26.02.2026 | 2 U 37/24

Schwäbisch Hall | Urteil des OLG Stuttgart vom 26.02.2026 | 2 U 37/24

Urteil | Februar 2026

Ansehen
PDF | 7.4 MB
Schwäbisch Hall | Urteil des LG Heilbronn vom 22.02.2024 |  6 O 97/23

Schwäbisch Hall | Urteil des LG Heilbronn vom 22.02.2024 | 6 O 97/23

Urteil | Februar 2024

Ansehen
PDF | 9.34 MB
Urteile (1473)
Termine (5)
Videos & Grafiken (5)
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

@email +49 30 25800-525