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Mann checkt Supermarktapp

Quelle: asgraphicsb24-123rf

Datum: 12.05.2026

Fragen & Antworten zu den Supermarkt-App-Klagen der Verbraucherzentrale

Rabatte für alle – darum geht es bei den Klagen zu Apps im Lebensmittel-Einzelhandel

Mann checkt Supermarktapp

Quelle: asgraphicsb24-123rf

Aktuell laufen mehrere Klagen der Verbraucherzentrale zu Rabatt-Apps von Supermärkten. Das Ziel: Rabatte müssen für alle fair zugänglich, Datennutzung transparent und Werbung rechtmäßig sein – ohne Druck, Tricks oder Ausschlüsse.

Porträt von Ramona Pop

Quelle: Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop
Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Einige Supermärkte bieten Waren zu rabattierten Preisen an, die nur bei Verwendung der App gewährt werden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Verbraucherzentrale macht sich dafür stark, dass alle von Rabatten profitieren. Der Verbraucheralltag ist teuer genug. Jeder, der in einen Supermarkt geht, sollte von den dort angebotenen Rabatten profitieren können. Es kann nicht sein, dass Leute, die keine Supermarkt-App nutzen dürfen oder können von Rabatten im Laden ausgeschlossen werden.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Verfahren:

Grundsätzliches

Die Verbraucherzentrale kritisiert nicht Bonus-Apps an sich. Aus ihrer Sicht müssen Rabatte fair zugänglich, Datennutzung transparent und Werbung rechtmäßig sein – ohne Druck, Tricks oder Ausschlüsse.

Nein. Aus Sicht der Verbraucherzentrale geht es nicht gegen das Geschäftsmodell selbst, sondern gegen unfaire Ausgestaltung: exklusive Rabatte, intransparente Datenpraxis und rechtswidrige Werbung.

Lebensmittel sind teuer. Wer keine Rabatte per App bekommt, muss mehr bezahlen. Gerade bei Discountern betrifft das besonders preissensible Haushalte.

Ja, aus Sicht der Verbraucherzentrale verleiten Supermarkt-Apps dazu, mehr Geld auszugeben. Eine Beispielsammlung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Gamification-Elemente wie Rabattstufen oder Gewinnspiele, bekannt unter anderem aus dem Online-Handel, werden zum Teil auch in Supermarkt-Apps eingesetzt.

Laut einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands sagen 61 Prozent der Nutzer:innen, dass Apps ihr Einkaufsverhalten verändert haben. 67 Prozent tätigten zusätzliche Käufe, um Angebote oder Vergünstigungen zu erhalten.

Aktuell gibt es drei Verfahrensstränge:

Rabatte für alle: Klagen gegen Diskriminierung

Aus Sicht der Verbraucherzentrale dürfen Rabatte für Lebensmittel des täglichen Bedarfs nicht nur App-Nutzer:innen vorbehalten sein. Sonst werden Menschen, die nicht in der Lage sind, Apps oder Smartphones zu bedienen, benachteiligt.

Die Verbraucherzentrale sieht einen Verstoß gegen § 19 AGG. Danach sind Benachteiligungen wegen Alters oder Behinderung bei Alltagskäufen grundsätzlich unzulässig.

Betroffen sein können etwa ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Jugendliche. Bei Netto dürfen Nutzer:innen die App laut AGB zum Beispiel erst ab 14 Jahren verwenden.

Ja. Laut Destatis war 2025 in der Gruppe der 65- bis 74-Jährigen rund jede zehnte Person offline. Wer kein Internet nutzt, hat oft auch keinen Zugang zu App-Rabatten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wegen Diskriminierung gegen die Apps von drei großen Discountern geklagt:

  • Gegen Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG vor dem Brandenburgischen OLG (6 UKl 2/25)
  • Gegen Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG vor dem OLG Bamberg (3 UKl 16/25 e), Urteil am 18.03.2026 zu Gunsten von Netto – nicht rechtskräftig.
  • Gegen Penny Markt GmbH vor dem OLG Hamm (I-13 UKl 7/25), Urteil am 16.04.2026 zu Gunsten von Penny – nicht rechtskräftig. Die Revision zum BGH ist zugelassen.

1. Anbieter sollen gleichwertige Alternativen bieten, damit Rabatte auch ohne App zugänglich sind – etwa per Kundenkarte, Coupon an der Kasse, Papiergutschein oder digital ohne Konto.

2. Die Verbraucherzentrale möchte die Rechtsfrage grundsätzlich klären, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausreicht, um Diskriminierung durch Apps zu verhindern und Rabatte für alle zu gewährleisten.

Bezahlen mit Daten: Klagen zu vermeintlich kostenlosen Supermarkt-Apps

App-Rabatte sind aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht kostenlos. Verbraucher:innen zahlen mit persönlichen Daten und Einblicken in ihr Einkaufsverhalten.

Je nach App können Pflichtangaben wie E-Mail-Adresse, Passwort, Vorname, Mobilfunknummer und Geburtsdatum verlangt werden. Hinzu kommen oft Nutzungs- und Einkaufsdaten.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale müssen Unternehmen klar erklären, dass Verbraucher:innen für die App-Nutzung mit ihren Daten bezahlen

  • Aktuell liegt eine Klage gegen Lidl zum „Bezahlen mit Daten“ vor dem BGH (Az. I ZR 198/25). Zuvor hatte das OLG Stuttgart die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands abgewiesen (6 UKl 2/25).
  • Vor dem OLG Köln läuft ein ähnliches Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Penny (6 UKl 3/25)

Klagen zu rechtswidriger Werbung in Supermarkt-Apps

Unternehmen sollen auch bei App-Angeboten Preise und Rabatte korrekt und verständlich bewerben. Werbung muss für Verbraucher:innen klar und nachvollziehbar sein.

Problematisch sind aus Sicht der Verbraucherzentralen etwa unklare Bezugspreise, irreführende Prozentangaben oder Preisgegenüberstellungen, die den tatsächlichen Vorteil verschleiern.

Ja. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war etwa gegen Penny erfolgreich, weil Rabatte und Preisbezüge aus ihrer Sicht unlauter beworben wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verbraucher:innen müssen auf einen Blick verstehen, was ein Produkt wirklich kostet und worauf sich ein Rabatt bezieht. Sonst können Preisvorteile größer erscheinen, als sie sind.

Einordnung für Verbraucher:innen

Die Verbraucherzentrale will einen fairen, transparenten und manipulationsfreien Markt. Verbraucher:innen sollen selbst entscheiden können, ob und wie sie Rabatt-Apps nutzen möchten.

Wer sich benachteiligt oder intransparent informiert fühlt, kann seinen Fall der Verbraucherzentrale unter verbraucherzentrale.de/beschwerde schildern. Solche Rückmeldungen helfen, Marktprobleme sichtbar zu machen.

Weitere Infos

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Sammelklage - der Ablauf im Überblick

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