Muss Lidl Verbraucher:innen transparenter darüber informieren, dass sie bei Nutzung der Lidl Plus App mit ihren Daten bezahlen, um Rabatte zu erhalten? In erster Instanz hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 6 UKl 2/25) geurteilt, dass der Anbieter die Gestaltung der App unverändert lassen kann. Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde abgewiesen. Wegen der ungeklärten Rechtslage hat das OLG Stuttgart aber eine Revision zugelassen und so den Weg zum Bundesgerichtshof freigemacht. Diesen Weg wird die Verbraucherzentrale auch voraussichtlich gehen – aufgrund der Bedeutung des Sachverhalts. Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:
„Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist jedoch nicht der Ansicht, dass Lidl die Nutzenden seiner Rabatt-App deutlicher als bisher über den Preis der Nutzung informieren muss. Die Verbraucherzentrale wird aller Voraussicht nach in Revision gehen und die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen.“
Datum der Urteilsverkündung: 23.09.2025
Aktenzeichen: 6 UKl 2/25
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart