Muss Lidl Verbraucher:innen transparenter darüber informieren, dass sie bei Nutzung der Lidl Plus App mit ihren Daten bezahlen, um Rabatte zu erhalten? Diese Frage steht im Zentrum der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Lidl Stiftung & Co. KG. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wird am 23. September voraussichtlich ein erstinstanzliches Urteil verkünden (Aktenzeichen 6 UKl 2/25). Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentierte nach der mündlichen Verhandlung im Juli 2025:
„Bonus-Apps sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Wenn aber exklusive Rabatte, wie bei der Lidl Plus App, nur im Tausch gegen Daten zu bekommen sind, dann muss das transparent gemacht werden. Lidl muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren, dass sie für Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Dafür setzen wir uns vor Gericht ein.“
Worum geht es bei der Klage?
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist die Nutzung der Lidl Plus App mit ihren Rabatten nicht kostenlos: Verbraucher:innen müssen das Angebot mit der Preisgabe personenbezogener Daten bezahlen. Demnach hat Lidl vorvertragliche Informationspflichten verletzt, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Um sich für die App des Anbieters registrieren zu können, müssen Verbraucher:innen ihre E-Mail-Adresse, ein Passwort, den Vornamen, die Mobilfunknummer und das Geburtsdatum als Pflichtangaben hinterlegen. Laut den Datenschutzhinweisen zur Lidl Plus App (Stand Oktober 2024) werden bei der Nutzung der Lidl-Plus-App weitere Daten erfasst, wie zum Beispiel zur besuchten Filiale und zu eingelösten Coupons.
Was ist das Ziel der Klage?
Die Unterlassungsklage soll klären, ob ein Anbieter Verbraucher:innen auch dann über den Preis informieren muss, wenn sie das Angebot nicht mit Geld, sondern mit der Preisgabe persönlicher Daten bezahlen.
Führt der Verbraucherzentrale Bundesverband weitere ähnliche Klagen?
Neben der Klage gegen Lidl führt der Verbraucherzentrale Bundesverband ein ähnliches Verfahren gegen Penny. Diese Klage wird vor dem OLG Köln geführt (Aktenzeichen 6 UKI 3/25). Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es in diesem Verfahren bisher nicht.