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Quelle: 123RF - fongfong

Datum: 02.10.2025

Sammelklage zu Facebook-Datenleck: Prozess gegen Meta beginnt am 10. Oktober

Betroffene können sich weiterhin kostenlos der Klage der Verbraucherzentrale anschließen

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  • Oberlandesgericht Hamburg befasst sich mit Sammelklage gegen Meta
  • Verbraucherzentrale macht bis zu 600 Euro an Schadenersatzansprüchen geltend
  • Betroffene können sich weiterhin der Klage anschließen und ihre Ansprüche vor der Verjährung schützen

Millionen Facebook-Nutzer:innen verloren wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Geburtsdaten, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Sammelklage gegen Meta gestartet. Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können – und zwar bis zu 600 Euro. Am 10. Oktober beginnt der Prozess am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Betroffene in Deutschland können sich weiterhin der Sammelklage anschließen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Die Sammelklage unterstützt betroffene Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland, damit sie einfacher zu einer Entschädigung kommen. Das Datenleck bei Facebook brachte erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich: Betroffene können seitdem leichter ins Visier von Cyberkriminellen geraten – etwa durch Phishing-Mails, Betrugsmaschen wie den „Enkeltrick“ oder durch Identitätsdiebstahl. Mehr als 14.000 Menschen haben sich der Sammelklage bereits angeschlossen. Und mit wenig Aufwand können sich Betroffene weiterhin kostenlos an der Sammelklage beteiligen.“

BGH: Kontrollverlust über Daten entscheidend

Für die Teilnahme an der Sammelklage ist jedoch nicht entscheidend, ob bereits ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Es genügt, wenn persönliche Daten im Zuge des Lecks im Jahr 2021 öffentlich zugänglich wurden. In einem richtungsweisenden Urteil zum Facebook-Datenleck sprach der Bundesgerichtshof (BGH) einem Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz zu, der durch das Leck die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren hatte (Aktenzeichen: VI ZR 10/24).

Die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands baut auf dem BGH-Urteil auf. Mehr als 14.000 Menschen haben sich seit der Klageeinreichung bereits angeschlossen (Stand: 1. Oktober 2025).

Aus Sicht der Verbraucherzentrale muss sich die Höhe der Entschädigungen an der Art der veröffentlichten Daten orientieren. Wenn beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus öffentlich geworden sind, fordert die Verbraucherzentrale 600 Euro Schadenersatz pro Person.

Am ersten Verhandlungstag am 10. Oktober wird sich das Oberlandesgericht zunächst mit formellen Fragen beschäftigen, insbesondere damit, ob es zuständig ist für die Sammelklage (Aktenzeichen: 11 VKI 1/24).

Mitmachen bei der Sammelklage gegen Meta

Ob Facebook-Nutzer:innen betroffen sind und wie sie sich der Sammelklage anschließen, erfahren sie mit Hilfe des Klage-Checks unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook. Wenn Betroffene sich in das Register eingetragen haben, können ihre Ansprüche nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Die Beteiligung ist kostenlos und noch mindestens bis zum 31. Oktober möglich.

In dem Verfahren gegen Meta wird der vzbv durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation vertreten. Die Verbraucherzentrale hat die Sammelklage als Musterfeststellungsklage eingereicht.

Das Verbraucherzentrale-Verfahren läuft unabhängig von der Meta-Sammelklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins VSV, die sich gegen das Sammeln der Daten durch den Konzern richtet.

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