Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Zu sehen ist das Portrait von Ramona Pop. Im Hintergrund sind eine Straße und belaubte Bäume zu erkennen.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Datum: 19.09.2025

Für mehr Transparenz bei Paket-Ersatzzustellungen: Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Post

Statement von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Zu sehen ist das Portrait von Ramona Pop. Im Hintergrund sind eine Straße und belaubte Bäume zu erkennen.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Online-Shopping boomt. Aber wo dürfen Paketzusteller:innen Waren ersatzweise abgeben, wenn nicht bei den Empfänger:innen? Die Geschäftsbedingungen zur Ersatzzustellung sind bei der Deutschen Post AG aus Sicht der Verbraucherzentrale zu intransparent und ermöglichen zu viel Spielraum. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage eingereicht (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: I-13 UKl 9/25). Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können. Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf. Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter? Die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post zur Ersatzzustellung sehen hier nur unbestimmte Vorgaben vor. Mit der Klage setzen wir uns für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher ein.“

Hintergrund

Die von dem Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete Klausel der Deutschen Post AG:

„[4. Leistungen von DHL

{3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden

können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder mit einer Identitätsprüfung verbunden sind und nicht für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service

Transportversicherung 2.500,- Euro.]

Ersatzempfänger sind:

[(..■)]

3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern

- den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der

Sendungen berechtigt sind;

[(■..)]“

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (443)
Dokumente (32)
Urteil des Landgerichts Berlin II vom 11.02.2025; Az. 15 O 263/23

Urteil des Landgerichts Berlin II vom 11.02.2025; Az. 15 O 263/23

Urteil des Landgerichts Berlin II 11.02.2025

Ansehen
PDF | 8.96 MB
Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.07.2025; Az. 14 UKl 1/23

Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.07.2025; Az. 14 UKl 1/23

Oberlandesgericht Karlsruhe 09.07.2025 

Ansehen
PDF | 2.61 MB
Justiz per Klick für alle

Justiz per Klick für alle

Stellungnahme des vzbv | Juni 2025

Ansehen
PDF | 156.2 KB
Urteil des Kammergericht vom 30.04.2025; Az. 23 UKI 9/24

Urteil des Kammergericht vom 30.04.2025; Az. 23 UKI 9/24

Kammergericht 30.04.2025

Ansehen
PDF | 13.81 MB
Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

LG Berlin II 18.02.2025

Ansehen
PDF | 7.91 MB
Urteile (1443)
Termine (5)
Videos & Grafiken (4)
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525