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Plattformen

Das Haftungsprivileg und das Verbot der Einführung allgemeiner Überwachungspflichten haben bei der Entwicklung der Plattformvielfalt im Internet wichtige Dienste geleistet. Eine Vielfalt, von der auch Verbraucher:innen profitieren. Doch nach 20 Jahren wurde es Zeit, die Regelungen für Plattformen an neue Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

Der Digital Services Act (DSA) umfasst neue Spielregeln zur Verantwortlichkeit und zu den Sorgfaltspflichten von Plattformen. Die Verordnung enthält viele positive Ansätze. Mit Blick auf Online-Marktplätze und die Einhaltung von Verbraucherrechten greift er jedoch zu kurz.

Die Regelungen müssen jetzt in Deutschland durchgesetzt werden. Nur mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung können die vielfach begrüßenswerten Vorschriften ihre Kraft entfalten.

Der vzbv fordert

  • Verbraucher:innen sollen keine DSA Durchsetzungsexpert:innen werden müssen.
  • Verbraucher:innen müssen ihre Rechte einfach und effizient geltend machen.
  • Die Behörden müssen mit ausreichenden Kompetenzen sowie finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sein.
  • Die private Rechtsdurchsetzung muss gestärkt werden.
  • Die Aufsicht über den DSA muss unabhängig ausgestaltet sein.
Ramona Pop, vzbv-Vorständin

Quelle: Christine Blohmann, Die Hoffotografen

Ramona Pop
vzbv-Vorständin

Es darf kein Behörden-Pingpong auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner geben. Wenn Online-Plattformen nicht auf Beschwerden reagieren, müssen Verbraucher:innen einfach Hilfe erhalten – ohne großen Aufwand und Fachwissen.

Weitere Informationen

23-08-23_Stellungnahme_vzbv_BMDV_DDG_0

Plattformaufsicht - Schluss mit dem Zuständigkeitsgerangel

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

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