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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

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Unlauterer Wettbewerb

Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucher:innen vor unlauteren Geschäftspraktiken durch Unternehmen. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist vor allem geregelt, dass Unternehmen – egal ob im Internet, vor Ort im stationären Handel oder auch an der Haustür - Verbraucher:innen nicht täuschen dürfen. Im Alltag der Verbraucher:innen ist das sehr wichtig, weil so zum Beispiel falsche Angaben in der Werbung, irreführende Versprechen bei der Beratung und in der Folge nachteilige Verträge verhindert werden können, die Verbraucher:innen andernfalls nicht abgeschlossen hätten.

Irreführende Umweltwerbung

Ein wichtiges aktuelles Thema betrifft den Schutz vor irreführender Umweltwerbung. Häufig ist unklar, was genau sich hinter der Werbung mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ wirklich verbirgt. Der vzbv begrüßt deshalb, dass unklare Umweltwerbung und sogenanntes „Grünwaschen“ von Produkten durch irreführende Werbung auf europäischer Ebene effektiver als bislang untersagt werden soll. Gleichzeitig fordert der vzbv aber auch deutliche Verbesserungen am Regulierungsvorschlag der Europäischen Kommission. Vor allem kann es nicht den Unternehmen überlassen werden festzulegen, wie hoch die Anforderungen an die Begründung ihrer Umweltwerbung sein sollen. Hierfür ist eine einheitliche und verbindliche Methodik erforderlich. Die diesbezügliche Stellungnahme des vzbv finden Sie hier .

Darüber hinaus fordert der vzbv, Werbung mit „Klimaneutralität“ oder vergleichbaren Formulierungen als stets irreführende Geschäftspraxis zu verbieten. Die Werbung mit angeblicher Klimaneutralität erweckt den falschen Eindruck, dass die Produktion dem Klima nicht schadet. Tatsächlich ist eine emissionsfreie Produktion derzeit aber gar nicht möglich.  Die beworbene Klimaneutralität soll lediglich mit Hilfe von CO2-Kompensation erreicht werden. Der Handel mit freiwilligen Kompensationszertifikaten ist aber nicht reguliert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist somit völlig unklar, wie verlässlich Emissionen kompensiert werden. Das entsprechende Positionspapier „Das Märchen von klimaneutralen Produkten“ finden Sie hier.

Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie

Mit Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie (RL EU 2019/2161 zur Änderung der RL 2005/29/EG) im Verbraucherrecht wurde endlich auch ein individueller Schadensersatzanspruch für Verbraucher:innen eingeführt. Damit können Verbraucher:innen, die Opfer unlauterer Praktiken geworden sind, künftig leichter Schadensersatz einfordern - wie zum Beispiel beim Dieselskandal, wo die Ansprüche gegenüber den Kfz-Herstellern rechtlich lange unklar waren. Das entsprechende Gesetz ist am 28.05.2022 in Kraft getreten. Der vzbv begrüßt die Einführung des neuen Schadensersatzanspruchs: Wer Verbraucher:innen täuscht, muss dafür auch finanziell geradestehen. Gleichzeitig kritisiert der vzbv aber auch die Umsetzung im Detail, vor allem mit Blick auf die kurze Verjährungsfrist, die einer kollektiven Durchsetzung des Anspruchs im Wege einer Sammelklage im Wege stehen könnte.

Unerwünschte Haustürgeschäfte

Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucher:innen zudem vor unerwünschten Haustürgeschäften. Bislang ist dieser Schutz jedoch nicht ausreichend, obwohl die große Mehrheit der Verbraucher:innen der Meinung ist, dass die Haustür kein guter Ort ist, um Verträge zu schließen oder Waren zu kaufen. Die gesamten Umfrageergebnisse finden Sie hier.

Eine erste Verbesserung hat der Gesetzgeber bereits beschlossen: Seit dem 28.05.2022 dürfen Händler ab einem Betrag von 50 Euro keine Sofortzahlungen mehr verlangen. Diesem ersten Schritt müssen aber weitere folgen: Einen echten Schutz vor jeglicher Belästigung an der Haustür würde nur ein allgemeiner Einwilligungsvorbehalt bieten. Mehr Informationen zum Thema Haustürgeschäfte finden Sie hier.

Abschöpfung unrechtmäßiger Unternehmensgewinne

Zudem muss die Politik dafür sorgen, dass zu Unrecht erzielte Unternehmensgewinne besser abgeschöpft werden können. Dieser Anspruch ist wichtig bei sogenannten Streuschäden, die im Einzelfall so gering sind, dass Verbraucher:innen keine Ansprüche geltend machen. In der Summe können diese Beträge sich aber zu illegalen Millionengewinnen addieren und damit Fehlanreize für weitere Rechtsverletzungen geben. Aktuell ist die Gewinnabschöpfung für Verbraucherverbände noch mit großen Schwierigkeiten und Kosten verbunden und findet deshalb wenig Anwendung. Verbraucherverbände müssen die oftmals hohen Kostenrisiken der Gerichtsverfahren selbst tragen, dann aber die eingeklagten Unrechtsgewinne vollständig an den Bundeshaushalt abführen. Der vzbv fordert deshalb, dass dieses Geld zweckgebunden für die Verbraucherarbeit Verwendung findet.

 

Der vzbv fordert

  • Greenwashing durch allgemeine Umweltaussagen effektiv zu verhindern, indem eine einheitliche, wissenschaftlich erprobte Methode festgelegt wird, die für alle Marktteilnehmer zur Spezifizierung ihrer Aussage verbindlich ist.
  • ein explizites und generelles Verbot der Werbung mit „Klimaneutralität“ eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens und der Verwendung von Formulierungen mit gleichwertiger Bedeutung oder Tragweite.
  • Schutz vor Belästigung: Keine Haustürbesuche ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher:innen.
  • Reform des Gewinnabschöpfungsanspruchs und zweckgebundene Verwendung abgeschöpfter Unrechtsgewinne für die Verbraucherarbeit

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