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Haustürgeschäft bobex73 - Adobe Stock

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Haustürgeschäfte & Kaffeefahrten

Haustürgeschäfte und Kaffeefahrten enden häufig im Ärger. Das wissen auch die meisten Verbraucher:innen.

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des vzbv halten 98 Prozent der Befragten Haustürgeschäfte für keine geeignete Form, um Verträge abzuschließen oder Produkte zu kaufen. Sie fühlen sich hier unter Druck gesetzt oder haben Angst vor Betrug.

Dennoch sind Verbraucher:innen bei Haustürgeschäften nicht ausreichend geschützt. So ist das Klingeln an der Haustür grundsätzlich erlaubt und bedarf – anders als bei der Telefonwerbung – keiner vorherigen Einwilligung der Verbraucher:innen.

Auch die 14-tägige Widerrufsfrist ist zu kurz. Bei häufig unbestellten Dienstleistungen wie Insektenvertilgung oder Steinreinigung erlischt das Widerrufsrecht – bei korrekter Belehrung – sogar nach Erbringung der Dienstleistung.

Bei Kaffeefahrten locken Anbieter die Kunden häufig mit angeblichen Schnäppchen, bieten dann aber problematische und überteuerte Waren und Dienstleistungen an. Um Verbraucher:innen vor unseriösen Kaffeefahrten zu schützen, ist eine starke Gewerbeaufsicht mit ausreichenden Kontrollbefugnissen erforderlich.

Der vzbv begrüßt deshalb, dass die EU mit der Modernisierungsrichtlinie den Mitgliedsstaaten mehr Handlungsspielraum gibt, um den Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften und Kaffeefahrten zu stärken. Im Jahr 2021 wurden bereits erste, wichtige Gesetzesänderungen beschlossen, die am 28.05.2022 in Kraft treten und vor allem den Schutz auf Kaffeefahrten deutlich verbessern. Auch dürfen Anbieter bei unerbetenen Haustürbesuchen dann ab 50 Euro keine sofortige Bezahlung mehr verlangen. Im Bereich der Haustürgeschäfte kann das aber nur ein Anfang sein, dem weitere Schritte des Gesetzgebers folgen müssen.

Der vzbv fordert

  • Haustürbesuche nur nach vorheriger Einwilligung der Verbraucher:innen (wie Telefonwerbung).
  • Verlängerung der Widerrufsfrist für Verträge an Haustür und auf Kaffeefahrten auf 30 Tage.
  • Kein Erlöschen des Widerrufsrechts nach erbrachter Dienstleistung (oberhalb Bagatellgrenze 50 Euro).
  • Mehr Schutz durch eine stärkere Gewerbeaufsicht einschließlich Gewerbeuntersagung.

Umfrage

20-11-09 chartbericht kostenfallen haustuergeschaefte

Kostenfalle Haustürgeschäfte

Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | November 2020

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