Diese Erklärung basiert auf einer im August 2020 vorgenommenen Selbstbewertung auf Grundlage der in der BITV 2.0 genannten Vorgaben.
Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist aktuell in Arbeit. Der vzbv führt derzeit einen technischen Relaunch für seinen Webauftritt durch. Die barrierefreie Zugänglichkeit der Webseite ist ein zentraler Bestandteil dieser technischen Erneuerung. Die Veröffentlichung der neuen Webseite ist im Frühjahr 2021 geplant.
Die Webseite https://www.vzbv.de/ weist zurzeit noch folgende Defizite bei der Barrierefreiheit auf:
1.2.3a - Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a - Audiodeskription für Videos
Es gibt keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative zu Videos.
2.4.1a - Bereiche überspringbar
Der Wechsel zwischen Bereichen funktioniert an wenigen Stellen nicht einwandfrei.
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Webseite auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail:
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal vier Wochen) zu beantworten.
Schlichtungsverfahren:
Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle zum Bundesgleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.