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Frau sitzt auf Sofa und hat ein Paket vor sich stehen; sie blickt ärgerlich auf ihr Handy, das sie in der Hand hält

Quelle: fizkes - 123rf

Produktsicherheit

Ein Recht auf sichere Produkte

Frau sitzt auf Sofa und hat ein Paket vor sich stehen; sie blickt ärgerlich auf ihr Handy, das sie in der Hand hält

Quelle: fizkes - 123rf

Verbraucher:innen vertrauen darauf, dass Produkte, die sie im Laden oder online kaufen, sicher sind. Aber zu oft ist das nicht der Fall. Insbesondere im Online-Handel sind Verbraucher:innen regelmäßig mit Produkten konfrontiert, die direkt von Anbietern außerhalb der Europäischen Union (EU) stammen. Viele dieser Produkte entsprechen nicht den EU-Gesetzen und -Normen und können erhebliche Sicherheitsrisiken bergen. Für Verbraucher:innen sind diese Risiken nicht vorhersehbar. Ohne eine starke und durchsetzungsfähige Marktüberwachung sowie klar definierte Verantwortlichkeiten sind Verbraucher:innen weitreichenden Gefahren ausgesetzt.

Um Verbraucher:innen in der EU besser vor unsicheren Produkten zu schützen, braucht es einen Dreiklang an Maßnahmen: Erstens sollten Produkte, die allein die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, Verbraucher:innen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Das sollte auch in der Verantwortung der Betreiber von Online-Marktplätzen liegen. Zweitens sollte dafür gesorgt werden, dass nichtkonforme Produkte auf Online-Marktplätzen schnellstmöglich gefunden und entfernt werden. Drittens sollten alle handelnde Akteure, inklusive der Online-Marktplätze und EU-Bevollmächtigten, zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Betreiber von Online-Marktplätzen müssen als Wirtschaftsakteur definiert werden. Sie müssen die Verantwortung für Produkte aus Drittstaaten übernehmen, wenn kein anderer Wirtschaftsakteur greifbar ist.
  • Die Rolle des EU-Bevollmächtigten muss gestärkt und die Pflichten erweitert werden. Hersteller von außerhalb der EU beauftragen Bevollmächtigte als Ansprechpartner für EU-Behörden und Verbraucher:innen.
    • Für EU-Bevollmächtigte sollten verpflichtende Mindeststandards an die Qualifikation eingeführt werden.
    • Es sollte eine zentrale Datenbank für EU-Bevollmächtigte eingerichtet werden. Bei Nichtbenennung eines EU-Bevollmächtigten dürfen keine Produkte in den Verkehr gebracht werden.

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