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Ramona Pop steht vor frontal zur Kamera vor einer Fensterfront

Quelle: © Plambeck / vzbv

Datum: 27.03.2026

EU-Zollreform: Richtiger Ansatz, aber kein ausreichender Schutz vor unsicheren Produkten

Statement von Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Ramona Pop steht vor frontal zur Kamera vor einer Fensterfront

Quelle: © Plambeck / vzbv

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich auf eine Reform der europäischen Zollunion geeinigt. Die Zollfreigrenze für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro wird abgeschafft. Stattdessen wird ein Pauschalzoll von drei Euro pro bestellter Warenkategorie und eine Bearbeitungsgebühr eingeführt. Damit sollen die Zollbehörden und die Paketkontrollen gestärkt werden. Dazu Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

„Die Reform der EU-Zollregeln ist ein erster Schritt. Jeden Tag gelangen Millionen Pakete aus Drittstaaten in die Europäische Union. Oft werden die Waren über Plattformen wie Temu oder Amazon direkt aus Drittstaaten außerhalb der EU bestellt. Viel zu oft befinden sich darunter Produkte, die nicht regelkonform oder sogar gefährlich sind, zum Beispiel Kinderspielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen, USB-Ladegeräte, die beim Laden überhitzen oder Schmuck, der Schadstoffbelastungsgrenzen überschreitet.

Die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze ist ein richtiger Schritt, wenn die Zollgebühren auch wirklich der Finanzierung und Entlastung der Zollbehörden zugutekommen. Jedoch verhindert die Reform nicht, dass weiterhin unsichere Produkte auf den Markt gebracht werden und bei Verbraucher:innen ankommen.

Die Europäische Kommission muss daher im Rahmen des bereits angekündigten EU Product Acts die verbleibenden Schutzlücken schließen: Unsichere Produkte dürfen gar nicht erst auf den europäischen Markt gelangen. Plattformen müssen klare Verantwortung für die von ihnen vermittelten Produkte tragen.“

Die Europäische Kommission passt die Zollsysteme und Zollpolitik der Union an die Herausforderungen des internationalen Warenhandels an. Dazu gehören etwa der starke Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere im Onlinehandel, eine wachsende Zahl von EU-Vorgaben, deren Einhaltung beim Import geprüft werden müssen, sowie neue geopolitische Herausforderungen. Es ist die größte Reform der Zollunion der EU seit 1968.

Täglich erreichen circa 12 Millionen Kleinsendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro die EU. Ein großer Anteil davon wird von Verbraucher:innen über Online-Marktplätze bestellt und direkt aus Drittstaaten wie China in die EU versandt.

Europäische Verbraucherschutzorganisationen finden in Testverfahren immer wieder heraus, dass viele dieser Produkte EU-Standards nicht erfüllen oder sogar gefährlich sind. Zuletzt fand die Stiftung Warentest heraus, dass von 162 getesteten niedrigwertigen Produkten von Online-Marktplätzen knapp zwei Drittel die EU-Standards nicht erfüllten und ein Viertel potenziell gefährlich war. Darunter fanden sich Spielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen, USB-Ladegeräte, die im Test überhitzten, sowie Schmuck mit zu hohen Schadstoffbelastungen2.

Die Reform der Zollunion soll einen Beitrag leisten, Verbraucher:innen vor solchen Produkten zu schützen, indem Zollbehörden besser ausgestattet werden.

Für Verbraucher:innen ändert sich beim Online-Shopping im Alltag nichts. Die neuen Zollregelungen richten sich in erster Linie an die Händler. Im Idealfall profitieren Verbraucher:innen durch die Zollreform, indem weniger unsichere Produkte in die EU gelangen, weil der Zoll seine Kontrollen effektiver durchführen kann.

Zur Erreichung dieses Ziels gibt es zwei Ansätze:

1. Pauschalzoll:

Aktuell gilt eine Zollfreigrenze von 150 Euro auf Warenimporte. Das bedeutet, ein Händler bezahlt für Pakete unter einem Wert von 150 Euro keinen Zoll. Die Zollfreigrenze von 150 Euro wurde teilweise systematisch ausgenutzt, indem Waren unter Wert deklariert oder

größere Produkte in mehrere Kleinsendungen aufgeteilt wurden, um innerhalb der Freigrenze zu bleiben und Zölle zu vermeiden. Dies führt aus Sicht der EU-Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen europäischen Anbietern und Drittstaatsanbietern. Durch die Reform wird die Zollfreigrenze von 150 Euro zum 1. Juli 2026 abgeschafft. Stattdessen wird ein Pauschallzoll von drei Euro pro Warenkategorie auf alle Importe erhoben.

Beispiel für den Pauschalzoll: Ein Paket enthält eine Bluse aus Seide und eine Bluse aus Wolle. Da die beiden Blusen zwei unterschiedlichen Warenkategorien angehören, wird das Paket mit sechs Euro verzollt.

Der Pauschalzoll richtet sich an Händler und nicht an private Verbraucher:innen. Ob die Preissteigerung durch den Pauschalzoll an Verbraucher:innen weitergegeben wird, entscheidet der Händler, der die Produkte auf den Markt bringt.

Der Pauschalzoll ist eine Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028. Danach wird ein digitales System eingeführt, anhand dessen Kleinsendungen zollrechtlich geprüft werden.

2. Bearbeitungsgebühr:

Zusätzlich zum Pauschalzoll wird ab dem 1. November 2026 eine Bearbeitungsgebühr („handling fee“) für jedes Paket mit einem Warenwert von unter 150 Euro eingeführt. Die Höhe dieser Gebühr steht noch nicht fest. Sie soll die Kontroll- und Abwicklungskosten des Zolls reduzieren. Diese sind durch die hohe Anzahl von kleinen Paketen in den vergangenen Jahren stark gestiegen.

Auch die Bearbeitungsgebühr kann einen Beitrag dazu leisten, Verbraucher:innen besser vor unsicheren Produktimporten zu schützen, wenn sie verwendet wird, um die Zollbehörden besser auszustatten. Ob die Bearbeitungsgebühr an Verbraucher:innen weitergegeben wird, entscheidet wie beim Pauschalzoll der Händler, der die Produkte auf den Markt bringt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Einigung über die Reform der Zollunion. Die Reform ist ein Schritt, um Verbraucher:innen besser vor unsicheren Produkten zu schützen und die Handlungsfähigkeit des Zolls zu steigern.

Allerdings wird aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands durch die EU-Zollreform das grundsätzliche Problem nicht gelöst: Produkte, die gegen europäische Gesetze verstoßen, sollten gar nicht erst zum Verkauf angeboten werden. Betreiber von Online-Marktplätzen sollten deshalb erweiterte Prüfpflichten auferlegt bekommen und mehr Verantwortung übernehmen für die auf ihren Webseiten angebotenen Produkte. Die Europäische Kommission hat für die zweite Jahreshälfte 2026 den Gesetzgebungsvorschlag „EU Product Act“ angekündigt, der die Marktüberwachungsbehörden stärken und die Rolle

der Betreiber von Online-Marktplätzen neu definieren soll. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sollte die Europäische Kommission damit die verbleibenden Schutzlücken schließen, damit Produkte, die nicht gesetzeskonform sind, nicht auf den europäischen Markt gelangen.

Parallel zu den Verhandlungen zur EU-Zollreform haben mehrere Mitgliedsstaaten angekündigt, noch vor Einführung der EU-weiten Bearbeitungsgebühr im November 2026, eine nationale Bearbeitungsgebühr einzuführen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnt zusätzliche nationale Bearbeitungsgebühren ab. Solche nationalen Alleingänge könnten den Binnenmarkt fragmentieren und zu Unklarheiten beim Import führen. Es sollte konsequent an der europäischen Lösung festgehalten werden.

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