Große Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren den Zugang zu Handelsplätzen und digitalen Ökosystemen. Sie stärken oft die eigene Marktstellung, indem sie Wettbewerber behindern und die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränken.
Etwa indem eigene Produkte/Dienste bevorzugt behandelt oder Verbrauchern übermäßig viele Daten abgenötigt werden. Dies schwächt den Wettbewerb und führt zu weniger Innovationen und höheren Preisen (auch in Form von Daten).
Nach der Reform des deutschen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) zielt eine Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission ebenfalls in diese Richtung: Der Digital Markets Act (DMA) soll großen Gatekeeper-Plattformen klare Regeln auferlegen und wettbewerbsschädigende Praktiken wie die Selbstbevorzugung verbieten. Dies erhöht die Wahlfreiheit der Verbraucher, wenn Plattformen Nutzer nicht mehr daran hindern dürfen, vorinstallierte Apps zu löschen oder alternative App Stores zu nutzen.
Der vzbv fordert
- DMA zügig umsetzen, um weiteren Schaden für Wettbewerb und Verbraucher zu verhindern.
- EU-Wettbewerbsbehörde muss schneller und effektiver gegen Gatekeeper vorgehen können.
-
Manipulation von Nutzerentscheidungen („Dark Patterns“) durch Gatekeeper untersagen.
-
Verbrauchervertreter sollten bei Entscheidungen zu Gatekeepern ein Anhörungs- und Akteneinsichtsrecht erhalten.
-
Kopplungsverbot und Pflichten zur Interoperabilität sollten für alle Dienste der Gatekeeper gelten.