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Quelle: Andrey Popov - AdobeStock

Wettbewerb in der Digitalisierung

Große Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren den Zugang zu Handelsplätzen und digitalen Ökosystemen. Sie stärken oft die eigene Marktstellung, indem sie Wettbewerber behindern und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränken.

Etwa indem eigene Produkte/Dienste bevorzugt behandelt oder Verbraucher:innen übermäßig viele Daten abgenötigt werden. Dies schwächt den Wettbewerb und führt zu weniger Innovationen und höheren Preisen (auch in Form von Daten).

Nach der Reform des deutschen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) 2021 hat das Europäische Parlament im Juli 2022 den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet. Der DMA legt großen Gatekeeper-Plattformen klare Regeln auf und verbietet wettbewerbsschädigende Praktiken wie zum Beispiel die Selbstbevorzugung eigener Dienste verbieten. Die Vorschriften erhöhen die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen, etwa wenn Plattformen Nutzer:innen nicht mehr daran hindern dürfen, vorinstallierte Apps zu löschen oder alternative App Stores zu nutzen.

Der vzbv fordert

  • DMA zügig anzuwenden, um weiteren Schaden für Wettbewerb und Verbraucher zu verhindern.
  • EU-Wettbewerbsbehörde benötigt ausreichende Ressourcen, um schnell und effektiv gegen Gatekeeper vorgehen zu können.
  • Verbrauchervertreter:innen müssen bei Entscheidungen zu Gatekeepern einbezogen werden.
  • Behörden müssen zügig gegen Manipulation von Nutzerentscheidungen ("Dark Patterns") durch Gatekeeper vorgehen.

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