Große Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren den Zugang zu Handelsplätzen und digitalen Ökosystemen. Sie stärken oft die eigene Marktstellung, indem sie Wettbewerber behindern und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränken.
Etwa indem eigene Produkte/Dienste bevorzugt behandelt oder Verbraucher:innen übermäßig viele Daten abgenötigt werden. Dies schwächt den Wettbewerb und führt zu weniger Innovationen und höheren Preisen (auch in Form von Daten).
Nach der Reform des deutschen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) 2021 hat das Europäische Parlament im Juli 2022 den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet. Der DMA legt großen Gatekeeper-Plattformen klare Regeln auf und verbietet wettbewerbsschädigende Praktiken wie zum Beispiel die Selbstbevorzugung eigener Dienste verbieten. Die Vorschriften erhöhen die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen, etwa wenn Plattformen Nutzer:innen nicht mehr daran hindern dürfen, vorinstallierte Apps zu löschen oder alternative App Stores zu nutzen.
Der vzbv fordert
- DMA zügig anzuwenden, um weiteren Schaden für Wettbewerb und Verbraucher zu verhindern.
- EU-Wettbewerbsbehörde benötigt ausreichende Ressourcen, um schnell und effektiv gegen Gatekeeper vorgehen zu können.
- Verbrauchervertreter:innen müssen bei Entscheidungen zu Gatekeepern einbezogen werden.
- Behörden müssen zügig gegen Manipulation von Nutzerentscheidungen ("Dark Patterns") durch Gatekeeper vorgehen.