Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die schnell voranschreitenden technischen Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation machen eine Überarbeitung der bisherigen ePrivacy-Richtlinie erforderlich. Viele Verbraucher:innen verwenden Internettelefonie und Messenger-Dienste täglich, um mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben. Auch das Surfen im Netz gehört zum Alltag.
Diese elektronische Kommunikation ist sehr sensibel. Wer kommuniziert wann mit wem? Worum geht es? Welche Webseiten besucht jemand? Wie verhält er sich online und was interessiert ihn? All diese Informationen erlauben einen tiefen Einblick in komplexe emotionale, politische und soziale Aspekte der Persönlichkeit.
Daher begrüßt es der vzbv, dass die Europäische Kommission eine ePrivacy-Verordnung vorgeschlagen hat, in der sie den Umgang mit Kommunikationsdaten regeln und damit den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern möchte.
Der vzbv fordert
- Die neue ePrivacy-Verordnung darf nicht hinter das derzeit geltende Schutzniveau zurückfallen.
- Kommunikationsdaten dürfen nur mit gesetzlicher Ausnahme oder Einwilligung verarbeitet werden.
- Tracking zu Werbezwecken darf nur mit gesetzlicher Ausnahme oder Einwilligung erlaubt sein.
- Kommunikationssoftware und -geräte müssen datenschutzfreundlich voreingestellt sein.