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Datenökonomie
Täglich müssen Verbraucher:innen im Internet und in Apps entscheiden, ob und wie ihre Daten gesammelt, zusammengeführt und für Werbung verwendet werden dürfen. Doch die technischen Hintergründe sind komplex und der Online-Werbemarkt so intransparent, dass eine informierte Entscheidung kaum möglich ist. Es ist unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen eine Einwilligung hat.
Werbeunternehmen kategorisieren Verbraucher:innen beispielsweise nach Schlagworten wie etwa „Marlboro“, „abnehmen“, „fragile Senioren“, „spekulative Geldanlage“, „Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit – am höchsten“ oder „Kasino und Glücksspiel“. Auf dieser Basis wird Verbraucher:innen Werbung angezeigt, die auf ihre individuellen Verhaltensweisen und teilweise gezielt auf ihre Schwächen zugeschnitten ist. Das gefährdet nicht nur den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, sondern ermöglicht Manipulation und begünstigt Diskriminierung. Insbesondere können solche Profile verwendet werden, um problematisches Verhalten zu fördern oder Menschen finanziell auszunutzen.
Der vzbv fordert
- Es braucht ein europäisches Gesetz, das die Privatsphäre von Verbraucher:innen schützt, indem es die Datenschutz-Grundverordnung präzisiert und ergänzt. Verbraucher:innen sollten das Internet und ihre Smartphones nutzen können, ohne dass ihre Daten zu Werbezwecken gesammelt werden.
- Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken muss in diesem Gesetz untersagt werden. Denn wurde einmal eine Einwilligung erteilt, ist der Datenfluss und die Datenverwendung im Online-Werbemarkt nicht mehr kontrollierbar.
- Das Gesetz muss neue technologische Entwicklungen wie KI berücksichtigen, um Verbraucher:innen auf dem digitalen Markt dauerhaft zu schützen.
Interview
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Der vzbv bewertet regelmäßig in seinem Politikcheck, ob die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - die verbraucherorientierten Anonymisierung von Daten fördert und Rechtssicherheit schafft: