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Datum: 02.06.2025

Für mehr Verbraucherschutz auf Online-Marktplätzen: vzbv als Trusted Flagger zugelassen

Statement von Sven Scharioth, Geschäftsbereichsleiter Marktbeobachtung beim vzbv zur Zulassung des vzbv als Trusted Flagger

Verbraucher:innen sollen sich im Internet sicher bewegen können. Dazu gehört, dass sie auf Online-Plattformen vor unsicheren Produkten und unfairen Praktiken wie Manipulation geschützt werden. Einen Beitrag dazu leisten vertrauenswürdige Hinweisgeber, die Trusted Flagger. Sie sollen Anbieter von Online-Plattformen auf mögliche illegale Inhalte hinweisen und so für ein sicheres Online-Umfeld sorgen. So sieht es der europäische Digital Services Act vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Trusted Flagger zugelassen. 

Sven Scharioth

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Dazu Sven Scharioth, Geschäftsbereichsleiter Marktbeobachtung beim vzbv:

„Der vzbv trägt als Trusted Flagger dazu bei, Produktsicherheit und damit den Verbraucherschutz auf Online-Marktplätzen zu stärken. Künftig müssen Plattformen Hinweise des vzbv zu unsicheren Produkten und Verstößen gegen das Verbraucherrecht schneller prüfen und bearbeiten. Nach der Meldung entscheidet allein die Plattform, ob sie das Angebot löscht.

Verbraucher:innen verlassen sich darauf, dass Produkte, die sie online erwerben, sicher sind. Das ist leider zu häufig nicht der Fall. Betreiber von Online-Plattformen sind nicht verpflichtet, Inhalte aktiv zu überwachen. Umso wichtiger ist es, dass die Plattformen von möglichen Verstößen gegen Anforderungen der Produktsicherheit und des Verbraucherrechts erfahren. Dazu braucht es Organisationen, die mögliche Verstöße glaubwürdig zur Kenntnis bringen.

Die Durchsetzung gesetzlicher Regeln für Plattformen sind für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld unerlässlich. Dazu trägt der vzbv als Trusted Flagger künftig bei.“

Beschwerden an vzbv melden

Verbraucher:innen können über das Beschwerdeformular auf verbraucherzentrale.de Sachverhalte melden, die potenziell gegen Verbraucherrecht verstoßen: Zum Beschwerdeportal

Hintergrund

Der Digital Services Act (DSA) soll gewährleisten, dass Online-Plattformen transparenter und verantwortungsvoller mit Inhalten und Produkten umgehen. Ein Instrument zur Durchsetzung der Regelungen sind die vertrauensvollen Hinweisgeber, die Trusted Flagger. Sie machen Plattformen auf potenziell illegale Inhalte aufmerksam. Zum Beispiel, wenn die Inhalte gegen Verbraucherrecht verstoßen. Die Plattformen prüfen diese Meldungen und entscheiden, ob ein Inhalt gelöscht wird. Wenn Plattformen entscheiden, einen Inhalt nicht zu entfernen, müssen sie ihre Entscheidung begründen.

Mit dem Digital Services Act werden Rolle und Aufgaben der Trusted Flagger gesetzlich geregelt. Die nationalen Aufsichtsbehörden (Digital Services Coordinator, DSC) ernennen die Trusted Flagger aufgrund festgelegter Anforderungen, in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Trusted Flagger stehen unter der Aufsicht des DSC und sind verpflichtet, jährlich einen verständlichen und ausführlichen Jahresbericht zu veröffentlichen. 

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