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Datum: 02.03.2026

Verbraucherzentrale stellt Verstöße beim Melden illegaler Inhalte fest

Untersuchung: Zehn große Plattformen verstoßen gegen den DSA

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  • Untersuchung zeigt: Meldewege auf Plattformen weisen technische Hürden, Dark Patterns und ein hohes Maß an Intransparenz auf
  • Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Plattformen müssen Regelungen des DSA vollständig umsetzen, Aufsichtsbehörden müssen stärker kontrollieren
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Plattformen: Meldewege sollten für minderjährige Nutzer:innen besonders einfach sein

Online-Plattformen machen es Nutzer:innen immer wieder schwer, illegale Inhalte als Rechtsverstöße zu melden. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Insgesamt wurden zehn Online-Marktplätze und Social-Media-Plattformen überprüft – jeweils aus der Perspektive von volljährigen, unangemeldeten und minderjährigen Nutzer:innen. Der Digital Services Act (DSA) regelt, dass Online-Plattformen leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren anbieten müssen.

„Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen treffen immer wieder auf illegale Inhalte, zum Beispiel Werbung für Fakeshops oder nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel. Wollen sie diese Inhalte melden, müssen sie zum Teil erhebliche Hürden nehmen. Das muss sich ändern“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Plattformen sind dazu verpflichtet, leicht zugängliche Möglichkeiten zur Meldung solcher Inhalte zur Verfügung zu stellen.“

Untersuchung zeigt technische Hürden, Dark Patterns und Intransparenz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Melde- und Beschwerdeverfahren auf fünf Online-Marktplätzen (AliExpress, Amazon, Shein, Temu, Zalando) und fünf Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube) aus unterschiedlichen Nutzerperspektiven untersucht. Die Plattformen bieten zwar Meldewege für illegale Inhalte an, diese sind jedoch immer wieder geprägt von technischen Hürden, manipulativen Designs (Dark Patterns) und Intransparenz. 

Die Meldewege waren aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands in vielen Fällen schwer zugänglich und nicht immer nutzerfreundlich gestaltet. Lange Klickpfade, unübersichtliche Auswahllisten und Doppelungen bei geforderten Angaben erschwerten die Meldungen. Teilweise kamen vorgeschriebene Eingangsbestätigungen nicht an.  Entscheidungen wurden durch die Plattformen gar nicht oder nicht zeitnah getroffen. Zudem könnten technische Hürden und die automatische oder verpflichtende Angabe personenbezogener Daten bei Meldungen abschreckend sein.

Auffällig war auch, dass sich auf den fünf Social-Media-Plattformen die Meldewege für Minderjährige nicht von denen für Erwachsene unterschieden. Damit kommen die Plattformen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands den europäischen Leitlinien für altersgerechtes Design nicht nach.

Aufsichtsbehörden müssen wirksamer kontrollieren

„Illegale Inhalte haben auf Online-Plattformen nichts zu suchen. Leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren könnten helfen, diese schnell zu entfernen. Plattformen müssen die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen – oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen“, so Pop.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die Aufsichtsbehörden die Regeln des DSA konsequent durchsetzen und die Plattformen dahingehend stärker in die Verantwortung nehmen. Außerdem müssen Plattformen ein hohes Schutzniveau für die Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz Minderjähriger gewährleisten. Kindgerechte, auf Minderjährige zugeschnittene Meldewege sind besonders relevant.

Methode
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bei zehn ausgewählten Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen exemplarisch überprüft, wie die Meldeverfahren für Verbraucher:innen ausgestaltet sind und inwiefern dabei die im DSA formulierten Vorgaben eingehalten werden. Die Stichprobe bestand aus den folgenden Plattformen: AliExpress, Amazon, Facebook, Instagram, Shein, Snapchat, Temu, TikTok, YouTube und Zalando. Die Prüfung bezog sich auf Art. 16 DSA (Melde- und Abhilfeverfahren) sowie Art. 20 DSA (Internes Beschwerdemanagementsystem). Die Meldewege wurden aus der Perspektive von erwachsenen Nutzer:innen mit einem Nutzerkonto bei der jeweiligen Plattform sowie Nutzer:innen ohne Nutzerkonto untersucht. Bei den fünf Social-Media-Plattformen wurde zudem auch die Perspektive minderjähriger Nutzer:innen mit einem Nutzerkonto überprüft. Die Auswertung erfolgte anhand eines zuvor entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Plattformen zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 überprüft.

Melde- und Beschwerdeverfahren bei Online-Plattformen

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