Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für die Rechte der Verbraucher:innen auch vor Gericht ein. Mit Abmahnungen und Klagen geht der vzbv gegen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Quelle: Dominik Butzmann / vzbv
Ramona Pop
Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Wir setzen Verbraucherrechte konsequent auch vor Gericht durch. Dabei gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Anbieter vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Mit Abmahnungen und Unterlassungen erreichen wir, dass Anbieter nicht-verbraucherfreundliche Vertragsklauseln ändern und Abzocke beenden. Kollektive Klagerechte wie die Musterfeststellungsklage und die neue Sammelklage ermöglichen es, betroffenen Verbraucher:innen zu ihrem Recht und auch zu Entschädigung kommen zu lassen.
So setzt der vzbv Verbraucherrecht durch
Als klagebefugter Verband leitet der vzbv jährlich rund 300 Verfahren gegen Anbieter ein, die aus Sicht des vzbv gegen Verbraucherrecht verstoßen. Grundlage für Abmahnungen und Klagen sind Fälle, die direkt an die Verbraucherzentralen oder den vzbv gemeldet werden, in Beratungsgesprächen oder bei Untersuchungen herausstechen oder im Rahmen der Marktbeobachtung auffällig werden. Der vzbv prüft dann, ob es ob es sich um rechtliche Verstöße handelt und welche juristischen Schritte passend sind. Daran arbeiten zwei Teams im Verband: Team Rechtsdurchsetzung und Team Sammelklagen.
Welche Rolle spielt die Rechtsdurchsetzung in der Arbeit des vzbv?
Videointerview mit Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv
Die Deutsche Post muss ihre digitalen Briefmarken länger gelten lassen, Landgericht erklärt Preisanpassungsklausel von DAZN für unwirksam, Kund:innen des Energieversorgers BEV können ihren versprochenen Neukundenbonus erhalten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Jahr 2023 zahlreiche Erfolge für Verbraucher:innen vor Gericht erzielt.
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Sammelklagen
Ob Dieselskandal, unrechtmäßig erhobene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise: Immer wieder werden Verbraucher:innen Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken. Häufig scheuen sie dann den Gang vor Gericht – vor allem, wenn es um kleinere Beträge geht. Für diesen Fall gibt es seit 10. Oktober 2023 die neue Sammelklage.
Verbände wie der vzbv klagen stellvertretend für die Verbraucher:innen. Diese können sich in ein Klageregister eintragen. Der Verband übernimmt die Kosten für das Verfahren. Ein Urteil gilt dann automatisch für alle angemeldeten Menschen und sie erhalten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch einen Sachwalter direkt, also ohne selbst noch mal klagen zu müssen, eine Entschädigung.
Der Begriff der Sammelklage ist nicht gesetzlich definiert und wird in der Öffentlichkeit unterschiedlich verwendet. Der vzbv nutzt Sammelklage als Oberbegriff: für die Musterfeststellungsklage, mit der die Voraussetzungen für Ansprüche festgestellt werden und auch für die Abhilfeklage, mit der der vzbv direkt Schadensersatzleistungen einklagen kann. Beide Klageformen sind Varianten der Sammelklage.
Die Lufthansa darf sich in ihren Vertragsbedingungen nicht pauschal vorbehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Kund:innen die gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden.
Urteil vom 04.06.2024 | 9 U 1314/23 - nicht rechtskräftig | OLG Koblenz
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Dürfen Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband klagen, wenn sie bei Anbietern Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung sehen? Ja, hat der Europäische Gerichtshof nun erneut bestätigt: Verbraucherverbände können auch vor Gericht ziehen, wenn es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht.
Urteil vom 04.06.2024 | 9 U 1314/23 - nicht rechtskräftig | OLG Koblenz
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Urteil vom 05.02.2024 | 4 O 57/23 - nicht rechtskräftig | Landgericht Mainz und weitere
Seit Oktober 2021 müssen Fernwärmeanbieter im Internet klar und verständlich unter anderem über Preisformeln informieren. Gleiches gilt für die Information über Energieverluste beim Transport der Wärme im Netz. Vor Gericht erzielte der vzbv nun Erfolge gegen zwei Fernwärmeanbieter, die die gesetzlichen Vorgaben aus Sicht des vzbv unzureichend umgesetzt hatten.
Urteil vom 07.05.2024 | Az. I-4 U 252/22 - rechtskräftig | OLG Hamm und weitere
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Inkoassounternehmen Riverty untersagt, Verbraucher:innen per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbunds statt.
Urteil vom 22.04.2024 | 4 HK O 11626/2 - nicht rechtskräftig | LG München
Während des Werbeanrufs erhielt ein Verbraucher eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung zum beworbenen Internettarif. Der Vodafone-Mitarbeiter forderte den Kunden auf, den ebenfalls in der Mail enthaltenen Link zur Auftragserteilung anzuklicken – noch während des Gesprächs. Damit aber hätte der Kunde den neuen Tarif verbindlich bestellt. Gegen dieses Vorgehen der Vodafone Deutschland GmbH hat der vzbv erfolgreich geklagt.
Urteil vom 19.03.2024 | EnZR 62/23 | Bundesgerichtshof und weitere
Das Oberlandesgericht München hat der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Stromversorger wegen verspäteter Abschlussrechnungen verklagt.
Am 09. Juli entscheidet der BGH voraussichtlich über die Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Saalesparkasse. Nach dem BGH-Termin werden die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Online-Pressegespräch den aktuellen Stand für Medienvertreter:innen einordnen.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben heute im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich geschlossen mit dem Ziel, geschädigte Dieselkäufer schnell zu entschädigen. Über den Vergleich informiert der vzbv auf einer Pressekonferenz.
vzbv-Vorstand Klaus Müller wird heute eine kurzes Presse-Statement (5 – 10 Minuten) zu den Vergleichsverhandlungen zwischen dem vzbv und VW abgeben. Ton- und Kameraaufnahmen sind möglich.
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Der vzbv hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. In dem Pressegespräch informiert der vzbv über den Ablauf der Verhandlung und wie es für Betroffene der Dieselmanipulation weitergehen wird. Bislang gibt es rund 430.000 Anmeldungen zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
Die Bundespressekonferenz lädt ein zur Pressekonferenz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Thema: „Software-Manipulation: Musterfeststellungsklage des vzbv in Kooperation mit dem ADAC“.