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Ein Mann und ein Frau blicken zusammen auf ein Dokument, das er in der Hand hält. Die Frau zeigt mit dem Finger auf etwas im Dokument.

Quelle: peopleimages12 - 123rf

30.07.2026

Jahresentgelte: Geld zurück für Bausparer:innen

Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte und erklärt Jahresentgelte in altersvorsorgegestützten Bausparverträgen für unzulässig

Ein Mann und ein Frau blicken zusammen auf ein Dokument, das er in der Hand hält. Die Frau zeigt mit dem Finger auf etwas im Dokument.

Quelle: peopleimages12 - 123rf

Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren gegen die Landesbank Hessen-Thüringen entschieden, dass die Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Betroffene Verbraucher:innen können nun Geld zurückverlangen.

David Bode

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

David Bode
Rechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher, die direkt oder von ähnlichen Kostenklauseln in ihren Bausparverträgen betroffen sind, stehen nun grundsätzlich Rückzahlungsansprüche zu. Nach unserer Auffassung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher Gebühren rückwirkend für mindestens die vergangenen drei Jahre zurückverlangen. Was das Urteil im Einzelnen bedeutet, werden wir nach Vorliegen der Entscheidungsgründe prüfen. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich zur Beratung an ihre Verbraucherzentrale wenden.

Fragen und Antworten

Was ist ein Riester-Bausparvertrag?

Ein Riester-Bausparvertrag kombiniert die staatliche geförderte Riester-Rente mit einem Bausparvertrag.
Der Vertrag soll dazu dienen, für eine Wohnimmobilie vorzusorgen.

Kunden zahlen regelmäßig Geld in einen Bausparvertrag ein und erhalten unter bestimmten Bedingungen staatliche Förderung (Grundzulage, Kinderzulage, mögliche steuerliche Vorteile).
Der Riester-Bausparvertrag gilt als Form der Altersvorsorge, denn wer im Alter mietfrei in der eigenen Immobilie lebt, hat geringere Wohnkosten und ist dadurch finanziell besser abgesichert.

Worum geht es im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof?

In dem Verfahren XI ZR 83/25 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ging es um die Frage, ob eine Bausparkasse bei Riester-Bausparverträgen ein jährliches Entgelt für die Vertragsführung, bzw. Verwaltung, verlangen darf.

Die beklagte Bausparkasse hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln verwendet, nach denen Kunden jährlich 15 Euro Jahresentgelt (bei älteren Verträgen) oder 24 Euro Vertragsentgelt (bei Neuverträgen) zahlen mussten.

Im entschiedenen Fall geht es bei der älteren Klausel um ein Jahresentgelt von 15 Euro und bei der seit 2022 geltenden Klausel um ein jährliches Entgelt in Höhe von 24 Euro.

Was bedeutet das Urteil für Verbraucher:innen?

Der Bundesgerichtshof hat die Entgeltklauseln für unwirksam erklärt. Die Bausparkasse darf die jährlichen Entgelte daher nicht mehr verlangen. Verbraucher:innen können bereits gezahlte Entgelte zurückfordern. Dabei sind grundsätzlich Rückzahlungen für mindestens die letzten drei Jahre möglich.

Was können Verbraucher:innen jetzt tun?                    

Betroffene Verbraucher:innen können die gezahlten Entgelte von ihrer Bausparkasse zurückfordern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband appelliert an die Bausparkassen, ihre betroffenen Kund:innen von sich aus zu informieren und unrechtmäßig erhobene Entgelte zu erstatten. Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche können sich Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden, die auch ein Musterschreiben anbieten

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