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Ein Mann und ein Frau blicken zusammen auf ein Dokument, das er in der Hand hält. Die Frau zeigt mit dem Finger auf etwas im Dokument.

Quelle: peopleimages12 - 123rf

28.07.2026

Jahresentgelte: Geld zurück für Bausparer:innen

Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte und erklärt Jahresentgelte in altersvorsorgegestützten Bausparverträgen für unzulässig

Ein Mann und ein Frau blicken zusammen auf ein Dokument, das er in der Hand hält. Die Frau zeigt mit dem Finger auf etwas im Dokument.

Quelle: peopleimages12 - 123rf

Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren gegen die Landesbank Hessen-Thüringen entschieden, dass die Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Betroffene Verbraucher:innen können nun Geld zurückverlangen.

David Bode

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

David Bode
Rechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher, die direkt oder von ähnlichen Kostenklauseln in ihren Bausparverträgen betroffen sind, stehen nun grundsätzlich Rückzahlungsansprüche zu. Nach unserer Auffassung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher Gebühren rückwirkend für mindestens die vergangenen drei Jahre zurückverlangen. Was das Urteil im Einzelnen bedeutet, werden wir nach Vorliegen der Entscheidungsgründe prüfen. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich zur Beratung an ihre Verbraucherzentrale wenden.“

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