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Person bucht mit Laptop und Kreditkarte Flugtickets

Quelle: Pixel-Shot - AdobeStock

07.07.2026

Flug nicht angetreten, Geld komplett weg?

Verbraucherzentrale fragt nach Erfahrungen von Betroffenen für Airline-Sammelklagen

Person bucht mit Laptop und Kreditkarte Flugtickets

Quelle: Pixel-Shot - AdobeStock

  • Die Verbraucherzentrale prüft Sammelklagen gegen Fluggesellschaften, die bei nicht genutzten Flügen Steuern und Gebühren einbehalten.
  • Wer einen Flug storniert und die Gebühren nicht komplett zurückerhalten hat, kann in einer kurzen Umfrage über seine Erfahrungen berichten.
  • Teilnehmende werden auf Wunsch automatisch informiert, sofern die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht.

Viele Fluggesellschaften zahlen nach der Stornierung oder dem Nichtantritt eines Fluges nichts oder zu wenig zurück. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will das nicht hinnehmen und sammelt jetzt Erfahrungsberichte von Betroffenen.

Wer einen Flug nicht antritt, bekommt oft zu hören: Der Tarif ist nicht erstattungsfähig. Damit geben sich viele Betroffene zufrieden. Dabei gilt: Wer einen Flug nicht nutzt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Rückzahlung von Steuern, Gebühren und anderen personenbezogenen Entgelten. Das gilt auch dann, wenn die Airline den Tarif als nicht erstattungsfähig bezeichnet.

Die Verbraucherzentrale will genauer wissen, welche Fluggesellschaften Erstattungen verweigern und wie sie das begründen. Dafür hat die Verbraucherzentrale eine Umfrage unter Betroffenen gestartet: sammelklagen.de/verfahren/fluggesellschaften

Teilnehmen können Verbraucher:innen, die

  • einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben

und

  • keine oder nur eine Teil-Erstattung der Gebühren erhalten haben.

Wer auf der Umfrageseite auch seine E-Mail-Adresse angibt, wird informiert, sobald die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht.

„Viele Airlines erwecken den Eindruck, als gäbe es bei einem nicht genutzten Flug grundsätzlich nichts zurück. Das verunsichert Verbraucher:innen und hält viele davon ab, ihr Geld einzufordern. Wir wollen mit der Umfrage klären, wie verbreitet das Problem ist, und gegen welche Airlines wir mit Sammelklagen vorgehen können“, sagt Katarzyna Guzenda, Referentin Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Die Höhe der Steuern und Gebühren hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab. Hier einige Beispiele:

  • Berlin-Palma de Mallorca etwa 30 Euro.
  • Frankfurt (Main) – Rom etwa 50 Euro.
  • Frankfurt (Hahn) – Palermo etwa 25 Euro.

Sie will wissen, welche Fluggesellschaften Erstattungen verweigern, mit welchen Begründungen sie das tun und ob Betroffene ihre Ansprüche überhaupt geltend machen.

Verbraucher:innen, die in den vergangenen Jahren einen Flug selbst storniert oder nicht angetreten haben und dafür keine oder nur eine geringe Erstattung erhalten haben.

Ein Teil des Ticketpreises fällt nur an, wenn ein Fluggast tatsächlich mitfliegt. Nimmt jemand einen Flug nicht wahr, spart die Airline diese Kosten. Dazu zählen bei Abflügen aus Deutschland unter anderem die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr und das Passagiergrundentgelt.

Einige Fluggesellschaften weisen Steuern und Gebühren nicht transparent aus und berufen sich stattdessen darauf, dass ein Tarif nicht erstattungsfähig sei. Für Verbraucher:innen ist dann schwer erkennbar, dass sie zumindest einen Teil des Ticketpreises zurückfordern können, selbst wenn sie aus eigenem Verschulden den Flug storniert oder verpasst haben.

Die Verbraucherzentrale wertet die Rückmeldungen aus und prüft dann, ob und gegebenenfalls gegen welche Airlines sie mit welchen Mitteln vorgeht. Wenn viele brauchbare Meldungen zu einer Fluggesellschaft eingehen, kann eine Sammelklage folgen.

Wer an der Umfrage teilnimmt, kann seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Teilnehmende werden dann von der Verbraucherzentrale bei Start einer Sammelklage informiert.

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