Aus Verbrauchersicht sind Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit die maßgeblichen Qualitätsfaktoren im Bereich Mobilität. Verbraucher:innen sind im privaten und beruflichen Alltag sowie auf Reisen darauf angewiesen, dass öffentliche Verkehrsmittel in berechenbarer Weise genutzt werden können.
Viel zu oft müssen Passagiere mit ausfallenden oder verspäteten Zügen und Flügen klarkommen. Die einschlägigen EU-Verordnungen bieten entweder zu wenig Verbraucherrechte oder die Durchsetzung guter Passagierrechte wird erschwert.
Deshalb sollten die europäischen Fahrgast- und Fluggastrechte-Verordnungen Anreize bieten. Bahn- und Luftfahrtunternehmen sollten ihre Anstrengungen erhöhen, pünktliche Reisen durchzuführen. Starke Passagierrechte sind solche Anreize. Dazu zählen höhere und leichter, möglichst automatisiert durchsetzbare Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Züge und Flüge.
Die unterschiedlichen Verkehrsträger müssen besser miteinander vernetzt werden sowie einfach und digital zu buchen sein. Fahrgäste sollten bei multimodalen Reisen auf durchgehende Passagierrechte vertrauen können.
Lange Warteschlangen, Verspätungen, Ausfälle und Gepäckverlust sind ärgerliche Erfahrungen vieler Fluggäste und bringen Verbraucher:innen um ihre Erholung im Urlaub. Die Corona-Pandemie hat lange vorhandene, strukturelle Probleme der Flugbranche zu Tage gefördert. Ein Großteil der Airlines konnte im Jahr 2020 ihre Liquidität lediglich dadurch aufrechterhalten, indem sie ihre Kund:innen zwangsweise als Kreditgeber:innen genutzt und Kundengelder gesetzeswidrig Wochen oder gar Monate später zurückgezahlt haben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre machen deutlich, dass die Praxis der kompletten Vorkasse bei Flugreisen für Verbraucher:innen unfair ist und abgeschafft gehört.
Der vzbv fordert
- Novellierungen von EU-Verordnungen müssen die Rechte der Fahrgäste bzw. Passagiere verbessern.
- Wenn europäische Rechte von Passagieren verschiedener Verkehrsmittel angeglichen werden, muss das ambitionierteste Schutzniveau der Standard sein.
- die Veränderung der Vorkasse-Praxis möglichst europaweit in der Luftverkehrsdienste-Verordnung (VO (EG) NR. 1008/2008) zu regeln und bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch zeitnah eine Regelung zu den Zahlungsmodalitäten bei Luftbeförderungsverträgen einzuführen.
- Kundengelder bei Flugbuchungen analog zur Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen abzusichern.
- die Zahlung bei Flugbuchung so festzuschreiben, dass Fluggäste maximal eine Anzahlung mit der Buchung der Flüge und die Restzahlung erst unmittelbar vor Reiseantritt, zum Beispiel beim Check-In, leisten müssen.
- bei einer Novellierung der Fluggastrechte-Verordnung das Schutzniveau der Verbraucher:innen zu erhalten oder auszuweiten;
- eine Informationskampagne zu Passagierrechten und Schlichtung zu starten.
- ein neues Mobilitätsgesetz, dass den „Personenbeförderungsvertrag“ sowie Rechte und Pflichten daraus definiert.