Am Donnerstag hat der EU-Ministerrat die erste Lesung zur Reform der Verordnung über europäischen Fluggastrechte abgeschlossen. Die Position der Mitgliedstaaten sieht eine Absenkung des europäischen Verbraucherschutzniveaus vor. Reisenden steht aktuell bei Flugverspätungen eine Entschädigung ab drei Stunden Verspätung zu. Künftig soll der Entschädigungsanspruch nach Willen des Rats jedoch erst ab vier Stunden bestehen. Dazu ein Statement von Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband:

Quelle: Gert Baumbach - vzbv
„Millionen von Reisenden, die heute einen Anspruch auf Entschädigung haben, würden in Zukunft leer ausgehen. Die Bundesregierung hat sich bis zum Schluss für die Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus eingesetzt, wurde aber von einer Mehrheit der Staaten überstimmt. Reisende müssen nun darauf hoffen, dass das Europäische Parlament die Aushöhlung der Fluggastrechte noch verhindert. Es darf hier kein Zurück beim Verbraucherschutz geben. Die europäischen Fluggastrechte sind einer der größten verbraucherpolitischen Erfolge der Europäischen Union.
Entgegen der etablierten Praxis setzt der Rat das Europäische Parlament zudem mit kurzen Verhandlungsfristen unter Zeitdruck. Das wird dieser wichtigen Reform nicht gerecht.“