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Quelle: Sergey Furtaev - Adobe Stock

Pauschalreise

Sicher in den Pauschalurlaub

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Urlaubszeit ist Reisezeit. Egal ob es mit dem Auto ins Ferienhaus, mit der Bahn, dem Flugzeug oder dem Kreuzfahrtschiff in die Ferne geht, egal ob eine Erholungsreise, ein Städtetrip oder eine Safari gebucht wird: Für Urlaubsreisen sparen Verbraucher:innen oft das ganze Jahr und geben viel Geld aus. Der Anspruch an eine gelungene Reise ist daher hoch. Pauschalreisen sind in Deutschland die beliebteste Form der Urlaubsbuchung. Sie sollen gegenüber einzeln gebuchten Reiseleistungen eine „rundum sorglose“ Art des Reisens ermöglichen. 

Die EU-Pauschalreiserichtlinie ist ein wichtiges Verbraucherschutzinstrument. Sie gibt Verbraucher:innen seit Jahrzehnten einen bewährten Schutz und hat diesen zuletzt im Jahr 2025 noch einmal signifikant erhöht. Dafür hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband eingesetzt. Die Insolvenzabsicherung von Reiseanbietern oder klare Regelungen zu Gutscheinen im Falle von Stornierungen stellen einen hohen Grad an Sicherheit für Buchende dar. Damit das auch so bleibt und Reisende bei Reiseärger möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, macht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband weiterhin für verbraucherschützende Regelungen stark.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Möglichst viele Buchungen für kombinierte Bausteinkasten-Reisen, wie etwa Flug/Hotel oder Flug/Mietwagen/Hotel, müssen unter den besonderen Schutz des Pauschalreiserechts fallen.
  • Der Deutsche Reisesicherungsfonds, der im Falle von Insolvenzen den Kund:innen ihr Geld zurückzahlt und dafür sorgt, dass gestrandete Urlauber:innen nach Hause gebracht werden, steht unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Dort muss die Aufsicht auch bleiben.
  • Für alle Pauschalreiseanbieter sollte eine Verpflichtung zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren eingeführt werden. Streitigkeiten können so unkompliziert und schnell beigelegt werden. (Mehr Informationen auf der Themenseite Schlichtung.) 

Verbraucherbeschwerden über Pauschalreisen

Im Jahr 2025 wurden bei den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 2.700 Beschwerden zu Pauschalreisen erfasst.

In den Vorjahren lagen die Beschwerdezahlen zu Pauschalreisen auf einem ähnlich hohen Niveau beziehungsweise noch höher (im Jahr 2024 ebenfalls mehr als 2.700 Beschwerden und im Jahr 2023 mehr als 3.100 Beschwerden).

Die am häufigsten angegebenen Beschwerdegründe im Bereich Pauschalreisen bezogen sich im Jahr 2025 auf:

  • die Vertragsabwicklung (62 Prozent, zum Beispiel Leistungsstörungen, Leistungsänderungen oder Probleme mit der Gewährleistung oder der Kundenbetreuung)
  • die Vertragsbeendigung (26 Prozent, zum Beispiel Probleme mit dem Rücktritt, der Kündigung oder dem Widerruf)
  • den Vertragsschluss bzw. die Vertragsanbahnung (5 Prozent, zum Beispiel untergeschobene Verträge oder Probleme im Zusammenhang mit Auftragsbestätigungen oder Informationspflichten)

Im Bereich Reise/Mobilität waren Pauschalreisen im Jahr 2025 das Produkt mit den zweitmeisten Beschwerden. Vergleichbar viele Beschwerden gab es im Jahr 2025 zu Flugreisen (mehr als 2.800 Beschwerden) und im Zusammenhang mit Parkplätzen/Parkgebühren (mehr als 2.700 Beschwerden). Danach folgen die Beschwerdezahlen zu Unterkünften (mehr als 2.100), zu Mietwagen (mehr als 1.900), zum Fernverkehr der Bahn (mehr als 1.100) sowie zum ÖPNV (mehr als 1.000).

Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung der Verbraucherkontakte im Beratungsalltag dar. Die Daten umfassen alle Verbraucherprobleme, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden – direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.

Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.

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Pauschal reisen – pauschal sicher

Pauschal reisen – pauschal sicher

Stellungnahme | Mai 2024

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