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Ramona Pop steht frontal, nah an der Kamera, vor einem roten Aufsteller des vzbv mit der Aufschrift "Stark für mich"

Quelle: © Plambeck / vzbv

Datum: 21.01.2026

Verspätungsregelung: Europäisches Parlament verhindert vorerst Abbau von Fluggastrechten

Statement von Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Ramona Pop steht frontal, nah an der Kamera, vor einem roten Aufsteller des vzbv mit der Aufschrift "Stark für mich"

Quelle: © Plambeck / vzbv

Das Europäische Parlament hat heute gegen den Reformvorschlag des EU-Ministerrates gestimmt, die Verspätungsschwelle von drei Stunden zu verlängern. Das Parlament schlägt zudem Änderungen zur Handgepäcksregelung vor: Neben einem kleinen persönlichen Handgepäcksstück soll ein weiteres praxistaugliches Gepäckstück im Ticketpreis enthalten sein. Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maße für Gepäckstücke bleiben jedoch hinter den Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands zurück. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt den Anspruch von Verbraucher:innen auf Entschädigung, etwa bei Flugausfällen, Überbuchungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Die vorgeschlagene Reform wäre ein massiver Einschnitt in die Fluggastrechte: Millionen Passagiere hätten den Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen verloren. Dass das Europäische Parlament diesen Vorschlag abgelehnt hat, ist ein wichtiges Signal für einen starken Verbraucherschutz.

Auch das Bundesverbraucherschutzministerium hatte sich für eine Beibehaltung der Drei-Stunden-Frist eingesetzt. Im Vermittlungsausschuss muss das Europäische Parlament nun standhaft bleiben. Die bestehende Drei-Stunden-Schwelle darf nicht aufgeweicht werden.

Auch beim Thema Handgepäck ist das Europäische Parlament grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Unterschiedliche Vorgaben und Zusatzgebühren sorgen für Chaos und Kostenfallen. Wer in den Urlaub fliegt, hat fast immer auch Gepäck dabei. Oft müssen Verbraucherinnen und Verbraucher aber draufzahlen, wenn sie mehr als ein persönliches Gepäckstück, wie eine kleine Handtasche, dabeihaben. Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein. Das Europäische Parlament muss bei den Standardmaßen noch nachbessern, damit die Größe des Handgepäcks auch wirklich praxistauglich ist.“

Hintergrund:

Am 21. Januar 2026 hat das Europäische Parlament den Vorschlag des Europäischen Ministerrats zur Änderung der Fluggastrechte abgelehnt. Nach geltenden Recht haben Verbraucher:innen bislang ab einer Flugverspätung von drei Stunden Anspruch auf Entschädigung. Der Reformvorschlag sieht vor, dass ein Entschädigungsanspruch erst ab vier Stunden innerhalb der EU und ab sechs Stunden mit Zielen außerhalb der EU gelten soll.

Das Europäische Parlament fordert hingegen eine Stärkung der Fluggastrechte: Die Entschädigungsansprüche sollen erhalten bleiben. Passagiere sollen außerdem einen Anspruch haben, neben einem kleinen persönlichen Gegenstand ein weiteres Handgepäcksstück ohne zusätzliche Kosten mitführen zu dürfen. Der Vorschlag des Parlaments sieht klare und einheitliche Vorgaben vor: standardisierte Maße von höchstens 100 Zentimeter Kantenmaß und einem zulässigen Gewicht von sieben Kilogramm.

Der Reformvorschlag muss nun in einem Vermittlungsausschuss verhandelt werden. Kommt es zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Ministerrat dort zu keiner Einigung, bleibt die aktuelle Gesetzgebung weiter bestehen.

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