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Ramona Pop steht frontal, nah an der Kamera, vor einem roten Aufsteller des vzbv mit der Aufschrift "Stark für mich"

Quelle: © Plambeck / vzbv

16.07.2026

Kündigen ohne Tricks

Statement von Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband, zum Urteil des BGH zum Kündigungsformular der Sportstudiokette FitX

Ramona Pop steht frontal, nah an der Kamera, vor einem roten Aufsteller des vzbv mit der Aufschrift "Stark für mich"

Quelle: © Plambeck / vzbv

Der Bundesgerichtshof hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale gegen FitX klargestellt: Entscheiden sich Verbraucher:innen, ihren Vertrag über den Kündigungsbutton zu beenden, darf das Kündigungsformular keinen zusätzlichen Hinweis auf ein Pausieren des Vertrags enthalten.

Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es stellt klar: Wer auf den Kündigungsbutton klickt, muss auch wirklich kündigen können – ohne Ablenkung, ohne Umwege, ohne Tricks.

Unternehmen dürfen die Bestätigungsseite nicht nutzen, um Menschen doch noch vom Kündigen abzubringen. Genau dafür wurde der Kündigungsbutton geschaffen: als klarer, verlässlicher Ausstieg aus Online-Verträgen.

Dieser Button ist ein Meilenstein im Verbraucherschutz, für den wir uns schon politisch eingesetzt haben. Mit diesem Gerichtsverfahren haben wir nun erreicht, dass sein Ziel durch den BGH gegen manipulative Webseiten-Gestaltung abgesichert wurde.“

Worum ging es bei der Verbraucherzentrale-Klage gegen FitX?

Der Betreiber der Fitnessstudiokette FitX hatte auf der Startseite seiner Internetseite eine Kündigungsschaltfläche zur Verfügung gestellt, die nach Anklicken auf eine Unterseite mit einem Kündigungsformular führte.

Zusätzlich hatte der Anbieter im oberen Teil dieser Bestätigungsseite auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Verbraucher:innen ihren Vertrag auch pausieren könnten, und einen entsprechenden Link gesetzt.

Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass nach Klick auf den Kündigungsbutton die Bestätigungsseite ausschließlich vorsehen darf, dass Verbraucher:innen dort Angaben zu ihrer Kündigung machen können. Zusätzliche Informationen – zum Beispiel über ein Pausieren des Vertrags – seien nicht zulässig.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu dieser Frage mit Urteil vom 18.09.2025 noch zurückgewiesen (I-20-UKI 1/25). Der Bundesgerichtshof hat die Ansicht der Verbraucherzentrale nun hingegen letztinstanzlich bestätigt (I ZR 200/25).

Weshalb ist das Verfahren gegen FitX wichtig?

Die Verbraucherzentrale hat nach der Einführung des gesetzlichen Kündigungsbuttons im Juli 2022 festgestellt: Eine Reihe von Anbietern stellt auf der Bestätigungsseite nicht nur das Kündigungsformular bereit, sondern erteilt weitere Informationen, um Verbraucher:innen doch noch von einer Kündigung abzubringen.

Der BGH hat nun geurteilt: Die Bestätigungsseite darf nur die im Gesetz genannten Inhalte aufweisen. Für Anbieter besteht dadurch keine Möglichkeit mehr, Verbraucher:innen doch noch auf dem letzten Meter von ihrem Kündigungswunsch abzubringen. Verbraucher:innen können sich nun sicher sein, dass sie über den Kündigungsbutton ihren Vertrag ohne Einflussnahme beenden können.

Datum der Urteilsverkündung: 16.07.2026
Aktenzeichen: I ZR 200/25
Gericht: Bundesgerichtshof

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