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Ramona Pop steht hinter einem weißen Tisch

Quelle: Plambeck - vzbv

25.03.2026

Minderjährige schützen, digitale Teilhabe sichern

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband, zum Schutz von Minderjährigen bei der Nutzung digitaler Dienste

Ramona Pop steht hinter einem weißen Tisch

Quelle: Plambeck - vzbv

Der Meta-Konzern soll laut einem Jury-Entscheid in den USA 375 Millionen US-Dollar wegen mangelndem Schutz von Minderjährigen auf Facebook, Instagram und WhatsApp zahlen. Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf am digitalen Raum teilzuhaben, ohne dass ihre mentale Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährdet wird. Damit das gelingen kann, müssen sich das Design und die Grundeinstellungen digitaler Dienste ändern. Die nun in einem detaillierten Papier veröffentlichte Position der Verbraucherzentrale schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle Nutzer:innen – und hat den Vorteil, dass Minderjährige sicher an der digitalen Welt teilhaben können.

Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

„Plattformen müssen so gestaltet sein, dass keine Suchtgefahr besteht und Minderjährige geschützt sind, ohne sie auszuschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie das gelingen kann.

Danach sollen Plattformen verpflichtet werden, standardmäßig für alle User sicher und fair gestaltet zu sein. Das heißt, schädliche Funktionen wie zum Beispiel Autoplay und negativ verstärkende Empfehlungsfeeds müssen für alle von Anfang an ausgestellt sein. Nur Erwachsene sollen dann nach einem Altersnachweis Funktionen einschalten können – zum Beispiel, dass Fremde sie kontaktieren dürfen. Mit unserem Ansatz werden alle Nutzerinnen und Nutzer, aber vor allem Minderjährige umfassend geschützt und gleichzeitig stellen wir die Teilhabe junger Menschen an der digitalen Welt sicher.“

Digitale Teilhabe und Schutz von Minderjährigen gewährleisten

Digitale Teilhabe und Schutz von Minderjährigen gewährleisten

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zum Schutz von Minderjährigen bei der Nutzung digitaler Dienste | März 2026
 

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Das Design und die Grundeinstellungen von Plattformen müssen sich verändern. Plattformbetreiber müssen für alle Nutzer:innen sichere Grundeinstellungen und ein sicheres Design bereitstellen. Änderungen dürfen erst nach einem verlässlichen Nachweis der Volljährigkeit möglich sein. Damit entsteht durch eine Plattformarchitektur, die Plattformbetreiber verantworten. So werden Risiken von Anfang an reduziert. Außerdem hängt der Schutz nicht von dem individuelles Verhalten der Kinder/Eltern ab und wird auch nicht auf diese abgewälzt. Die Politik muss die Betreiber in die Verantwortung nehmen, damit sichere Grundeinstellungen und schädliches Design zum Standard werden.

Das Problem ist das Design: suchtfördernde Elemente wie das Scrollen ohne Ende oder das automatische Abspielen des nächsten Videos. Auch die Profilbildung ist problematisch. Wenn sich ein junger Mensch zum Beispiel nur ein wenig für Diäten interessiert, kann der Empfehlungsfeed einen schnell in Bubbles reinspülen, die bis hin zu Essstörungen führen. Die vollpersonalisierten Empfehlungssysteme müssen by Default ausgestellt werden.

Die Grundeinstellungen vieler sozialer Medien sind problematisch, weil sie häufig die größtmögliche Sichtbarkeit, weitreichende Kontaktmöglichkeiten und eine weitgehende Datenfreigabe als Standard setzen. Solche Einstellungen erhöhen das Risiko für ungewollte Kontakte, Missbrauch persönlicher Daten und eine sehr weit gehende Profilbildung. Nutzer:innen müssen diese Vorgaben oft erst mühsam ändern. Digitale Dienste sollen deshalb stattdessen so voreingestellt sein, dass sie Nutzer:innen schützen und ihre Privatsphäre wahren. Die Verbraucherzentrale fordert private Profile, eine ausgeschaltete Standortfreigabe und eingeschränkte Kontaktoptionen als Standard.

Kinder und Jugendliche müssen im digitalen Raum geschützt werden. Verbote mit starren Altersgrenzen greifen zu kurz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt den Fokus auf Teilhabe durch sichere Online-Plattformen. Kinder und Jugendliche brauchen ein sicheres Internet. Die Plattformen müssen deshalb in die Verantwortung genommen werden sichere Grundeinstellungen umzusetzen und manipulatives oder süchtig machendes Design wie zum Beispiel Endlos-Scrollen, Autoplay, personalisierte Emfpehlungssysteme by Default auszustellen. Die Politik muss dafür klare Vorgaben schaffen und diese verbindlich und wirksam durchsetzen.

Verbote beschränken den Zugang zu Information und digitaler Teilhabe. Sie lösen nicht die eigentlichen Probleme. Die Risiken entstehen vor allem durch das Design großer Plattformen, etwa durch Endlos-Scrollen, Autoplay, manipulative Empfehlungssysteme oder ungeschützte Accounteinstellungen.

Alkohol hat keinerlei Vorteile für die Gesundheit (junger) Menschen. Bei sozialen Medien ist das anders. Soziale Medien bringen Menschen zusammen: Nutzer:innen können sich über aktuelle Themen informieren, Lerninhalte finden und digitale Kompetenzen aufbauen. Soziale Medien bieten zudem Räume für Austausch und Unterstützung, etwa in Interessengruppen, Lerncommunities oder bei Themen, für die es im persönlichen Umfeld keine Ansprechpersonen gibt. Ein Verbot würde diese Chancen und Ressourcen abschneiden. Es würde ihnen den Zugang zu Bildung und Wissen, die Teilnahme an politischer Diskussion und den Austausch mit anderen nehmen.Ein passenderer Vergleich ist die Anschnallpflicht. Autofahren ohne Gurt ist für alle ein Sicherheitsrisiko. Die Gurtpflicht schützt alle. Statt Kindern und Jugendliche, für die Autofahren noch gefährlicher sein kann, das Mitfahren im Auto zu verbieten, schafft man Sicherheitsmaßnahmen, also einen Kindersitz, der das Autofahren sicherer macht. Für Social Media heißt das: Es braucht Regeln die alle schützen, wie die Gurtpflicht, und besonders strenge Regeln für Kinder, wie den Kindersitz.

Ein pauschales Verbot würde voraussetzen, dass alle Nutzer:innen ihr Alter nachweisen. Das ist technisch kaum lückenlos durchsetzbar, führt zu Schlupflöchern und erzeugt neue Risiken wie eine weitreichende Identifizierung aller Nutzer:innen.

Altersüberprüfung kann sinnvoll sein, sollte aber nicht als Zugangshürde dienen. Stattdessen sollten Erwachsene bestimmte Funktionen erst nach einem freiwilligen, datensparsamen Nachweis ihrer Volljährigkeit einschalten oder verändern können. Ein Beispiel sind offene Kontaktfunktionen. Diese können standardmäßig eingeschränkt sein und erst nach einem Altersnachweis freigeschaltet werden. Dadurch wird verhindert, dass alle Nutzer:innen zwingend identifiziert werden müssen.

Es braucht klare Grenzen für die Datenerhebung, eine Beschränkung auf das notwendige Minimum, Transparenzpflichten, unabhängige Prüfungen und eine verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung. Das Recht auf anonyme Nutzung des Internets muss erhalten bleiben.

Die Digitale Brieftasche kann eine datensparsame Lösung zur Altersbestätigung bieten. Sie darf jedoch nicht verpflichtend sein, um niemanden vom Zugang zu digitalen Angeboten auszuschließen. Ihr Einsatz sollte freiwillig und kontextspezifisch erfolgen.

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