Henning Fischer

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Datum: 10.10.2025

Sammelklage gegen Meta: Frage zur Zuständigkeit des Gerichts noch offen

Statement von Henning Fischer, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband

Henning Fischer

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg hat der Prozessauftakt zur Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Meta stattgefunden (Aktenzeichen 11 VKI 1/24). Ziel der Klage ist, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks leichter eine Entschädigung erhalten können – und zwar bis zu 600 Euro. Bereits mehr als 14.000 Menschen haben sich der Sammelklage angeschlossen. Dadurch können ihre Ansprüche bis zu einer finalen Entscheidung nicht verjähren. Henning Fischer, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert den Auftakt des Verfahrens:

„Wir müssen abwarten, wie sich das Gericht zu den Verfahrensfragen positionieren wird. Für einen wirksamen Verbraucherschutz ist es wichtig, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks ihre Ansprüche gemeinsam in einer Sammelklage geltend machen können – unabhängig davon, wo Meta seinen Unternehmenssitz hat.“

Hintergrund: Zuständigkeit des Gerichts

Am ersten Verhandlungstag wurden auch formelle Fragen, wie die Zuständigkeit des Gerichts, noch nicht besprochen. Das Gericht hat sich vertagt. Wann die nächste Verhandlung stattfindet, ist noch offen.

Im Vorfeld der ersten mündlichen Verhandlung hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Frage aufgeworfen, ob es für die Sammelklage zuständig ist. Zwar haben mittlerweile mehrere Gerichte in Einzelverfahren Betroffenen des Facebook-Datenlecks Schadenersatz zugesprochen. Für Sammelklagen gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland fehlen aber bislang Urteile zur gerichtlichen Zuständigkeit in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt die Sammelklage als Musterfeststellungsklage.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das Oberlandesgericht Hamburg ein richtiger Ort für die Facebook-Sammelklage. Denn die Klage betrifft Ansprüche von Betroffenen des Facebook-Datenlecks mit Wohnsitz in Deutschland. Wie bei bereits entschiedenen Einzelklagen sollte daher auch für die Sammelklage ein deutsches Gericht zuständig sein, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.

Millionen Facebook-Nutzer:innen verloren wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Sammelklage gegen Meta gestartet. Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können.
 

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