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Frau checkt Supermarktapp

Quelle: hryshchyshen-123rf

Datum: 18.03.2026

Rabatte für alle: Verbraucherzentrale klagt gegen Diskriminierung durch Supermarkt-Apps

Erste Verhandlung zu App‑Exklusivrabatten gegen Netto vor dem OLG Bamberg

Frau checkt Supermarktapp

Quelle: hryshchyshen-123rf

Das Oberlandesgericht Bamberg verhandelt die erste von drei Klagen der Verbraucherzentrale wegen Diskriminierung durch Supermarkt-Apps. Ihr Ziel: Rabatte sollen für alle zugänglich sein – auch ohne App.

Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

Porträt von Ramona Pop

Quelle: Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop
Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Einige Supermärkte bieten Waren zu rabattierten Preisen an, die nur bei Verwendung der App gewährt werden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Verbraucherzentrale macht sich dafür stark, dass alle von Rabatten profitieren. Der Verbraucheralltag ist teuer genug. Jeder, der in einen Supermarkt geht, sollte von den dort angebotenen Rabatten profitieren können. Es kann nicht sein, dass Leute, die keine Supermarkt-App nutzen dürfen oder können von Rabatten im Laden ausgeschlossen werden.

Darum geht es bei den Klagen

Viele Supermärkte gewähren Rabatte nur in der App. Wer keine App bedienen kann, muss mehr bezahlen. Das trifft Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und es kann Jugendliche betreffen. Die Netto-App etwa dürfen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur User ab 14 Jahren benutzen. 

Paragraph 19 des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes schützt Verbraucher:innen vor Benachteiligung bei Alltagskäufen. Ein tragfähiger Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale bei App-exklusiven Rabatten nicht erkennbar. 

Wer wurde verklagt?

Die Verbraucherzentrale möchte, dass alle Verbraucher:innen von Rabatten profitieren. Zugleich sollen mit den Klagen grundlegende Rechtsfragen zur Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes geklärt werden. Bei Discountern kaufen besonders preissensible Kunden ein. Unter anderem für Menschen mit geringem Einkommen ist Gleichbehandlung hier vordringlich.

Die Verbraucherzentrale hat daher drei große Discounter an verschiedenen Oberlandesgerichten verklagt: Die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, Penny Markt GmbH und die Lidl VertriebsGmbH & Co. KG. Die Verhandlungen gegen Penny und Lidl sind ebenfalls noch in diesem Jahr geplant.

Das fordert die Verbraucherzentrale 

Anbieter sollen aus Sicht der Verbraucherzentrale gleichwertige RabattAlternativen bieten. Zum Beispiel Kundenkarten, Coupons an der Kasse, Papiergutscheine oder digitale Rabatte ohne Konto. 

Zudem sollen Supermärkte ihre Apps so gestalten, dass weder eine verpflichtende Registrierung erforderlich ist, noch personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden. Eine Profilbildung zu Werbezwecken muss verboten werden. Auch der Einsatz manipulativer Designs, die dazu verleiten sollen, länger in der App zu bleiben oder mehr Geld auszugeben, gehört verboten. 

Hintergrund Supermarkt-Apps

Die Verbraucherzentrale hat Anfang des Jahres einen Bericht zur Nutzung von Supermarkt-Apps veröffentlicht. Viele der befragten Verbraucher:innen (78 Prozent) nutzen Supermarkt-Apps. Davon gibt die Mehrheit (61 Prozent) an, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die Nutzung solcher Apps verändert hat. Zwei Drittel der App-Nutzer:innen (67 Prozent) haben in den vergangenen zwei Jahren schon einmal zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen in der App zu erhalten. 

Gleichzeitig haben App-Nutzer:innen das Gefühl, dass sie durch Coupons und Rabattmöglichkeiten in der App bei ihrem Einkauf manchmal (69 Prozent) oder sogar bei jedem Einkauf (24 Prozent) Geld sparen. Die tatsächliche Ersparnis liegt laut dem Preisvergleichsportal Smhaggle im Durchschnitt allerdings gerade einmal bei maximal 2 Prozent. 

Eine Beispielsammlung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu Supermarkt-Apps zeigt: Gamification-Elemente wie Rabattstufen oder Gewinnspiele, bekannt unter anderem aus dem Online-Handel, werden zum Teil auch in Supermarkt-Apps eingesetzt. 

Methode

Internetrepräsentative Online-Befragung (29. Oktober bis 3. November 2025) von eye square im Auftrag des vzbv. Basis: 1.000 Internetnutzer:innen ab 16 Jahren, davon 787 Nutzer:innen von Supermarkt-Apps. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. 

Ergänzend zu der Verbraucherbefragung wurde eine Beispielsammlung gängiger Smartphone-Apps von Lebensmittelhändlern des stationären Einzelhandels erstellt, um die Ergebnisse in einen praktischen Kontext zu setzen. 

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