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Handy vor einem Herzhintergrund. Auf dem Display ist zu lesen: LemonSwan

Quelle: Ralf - AdobeStock

15.09.2026

Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage

Handy vor einem Herzhintergrund. Auf dem Display ist zu lesen: LemonSwan

Quelle: Ralf - AdobeStock

  • Die Verbraucherzentrale prüft eine Sammelklage gegen die Online-Dating-Seite LemonSwan und sucht Betroffene.
  • Melden sollen sich Menschen, denen LemonSwan Geld für ein ungewolltes Starterpaket berechnet hat.
  • Wer seine E-Mail-Adresse hinterlässt, wird informiert, wenn die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft eine Sammelklage gegen den Online-Partnervermittler LemonSwan GmbH. Im Mittelpunkt steht ein Starterpaket für 139,95 Euro.

Betroffene berichten, dass sie das Paket nicht bewusst bestellt haben und trotz Widerrufs dafür zahlen sollen. Unter sammelklagen.de/verfahren/lemonswan können sie ihre Erfahrungen schildern. Das ist auch anonym möglich.

Bei Verbraucher:innen sorgt immer wieder die Premium-Mitgliedschaft bei LemonSwan für Ärger sorgt. Von Januar 2024 bis Juli 2026 wurden in den Verbraucherzentralen insgesamt über 750 Beschwerden zu diesem Anbieter erfasst. Dabei hat sich das Beschwerdeaufkommen in den ersten sieben Monaten des aktuellen Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdoppelt. 

Einige Betroffene bemerken den Preis für ein Starterpaket erst nach der Bestellung. Selbst bei einem Widerruf fordert LemonSwan die Gebühr oder erstattet das Geld nicht zurück. Wer nicht zahlt, erhält teilweise Post vom Inkassounternehmen Pair Finance.

„Ein Starterpaket für 139,95 Euro darf nicht zur teuren Überraschung werden. Wir wollen wissen, was Betroffene erlebt haben. Ihre Erfahrungen helfen uns zu entscheiden, ob wir mit einer Sammelklage Geld für sie zurückholen können“, sagt Katarzyna Guzenda, Referentin im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Der Aufruf richtet sich an alle, die bei LemonSwan eine Premium-Mitgliedschaft erworben haben und mit zusätzlichen Kosten konfrontiert wurden. Eine kurze Umfrage ist unter sammelklagen.de/verfahren/lemonswan zu finden.

Die Verbraucherzentrale wertet die Antworten aus und entscheidet dann, ob sie eine Sammelklage einreicht. Wer möchte, kann auf sammelklagen.de/verfahren/lemonswan seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Die Verbraucherzentrale informiert diese Personen dann per Mail, sofern sie eine Sammelklage einreicht.

Betroffene sollen die nach Auffassung der Verbraucherzentrale zu Unrecht gezahlte Beträge zurückerhalten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in diesem Jahr zwei Unterlassungsklagen gegen LemonSwan eingereicht. Sie betreffen unter anderem das Starterpaket, den Umgang mit dem Widerrufsrecht und aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführende Werbung.

Die Unterlassungsklagen zielen darauf, dass LemonSwan die beanstandeten Vorgehensweisen künftig unterlässt. Sie führen aber nicht automatisch dazu, dass ein Unternehmen rechtswidrig eingenommenes Geld wieder herausgeben muss. Eine mögliche Sammelklage würde hingegen anstreben, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen

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