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Datum: 30.06.2025

Digitale Zivilklagen können Zugang zum Recht erleichtern

Stellungnahme zum Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

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Quelle: inkje - photocase.com

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will Zivilverfahren digitalisieren. Es soll bald möglich sein, Klagen auf Zahlung von Geld online einzureichen und das Verfahren digital zu führen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist das ein hilfreicher Baustein für Verbraucher:innen, um ihnen den Zugang zum Recht zu erleichtern. Gleichzeitig sollten Klagen nur vor Gericht landen, wenn nötig. Wichtig ist daher, auf bestehende andere Optionen wie Schlichtung und laufende Sammelklagen hinzuweisen.

„Ein niedrigschwelliges und sicheres Online-Verfahren kann den Zugang zur Justiz für Verbraucher:innen verbessern. Klagen sind aber nicht risikolos, besonders ohne anwaltliche Unterstützung“, sagt Felix Methmann, Leiter Team Recht und Handel im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Es ist daher wichtig, dass Verbraucher:innen bei jedem Schritt unterstützt werden. Oft wissen sie auch gar nicht, über welchen Weg sie am besten ihre Rechte durchsetzen können. Daher sind verständliche Informationen wichtig. Dazu gehören auch deutlich wahrnehmbare Hinweise auf andere Möglichkeiten, wie Schlichtungsstellen und Sammelklagen.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Damit der Online-Prozess akzeptiert wird, muss er bedienerfreundlich und sicher ausgestaltet sein – auch für mobile Endgeräte.
  • Gerichtsentscheidungen sollten veröffentlicht werden müssen.
  • Die Evaluierung des Online-Verfahrens sollte durch einen regelmäßigen Austausch in Form eines Runden Tisches zusammen mit Verbraucherverbänden und beteiligten Berufsgruppen (Rechtspfleger:innen, Richter:innen, Rechtsanwält:innen etc.) begleitet werden.

Weitere Forderungen in der Stellungnahme „Justiz per Klick für alle“

Hinweis: In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Ampel-Regierung bereits an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet. Auch dazu hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Stellungnahme eingereicht („Zeitgemäße Justiz für Verbraucher:innen“, Juli 2024). Wir haben den Artikel im Juni 2025 aktualisiert und die neue Stellungnahme („Justiz per Klick für alle“) ergänzt.
 

 

Justiz per Klick für alle

Justiz per Klick für alle

Stellungnahme des vzbv | Juni 2025

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Zeitgemäße Justiz für Verbraucher:innen

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Stellungnahme des vzbv | Juli 2024

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Justiz per Klick für alle

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Stellungnahme des vzbv | Juni 2025

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Urteil des Kammergericht vom 30.04.2025; Az. 23 UKI 9/24

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Kammergericht 30.04.2025

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Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

LG Berlin II 18.02.2025

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Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 10.01.2025; Az. 6 U 62/24 ; 31 O 216/23

Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 10.01.2025; Az. 6 U 62/24 ; 31 O 216/23

OLG Köln 10.01.2025

 

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Urteil des Landgericht Berlin II vom 25.03.2025; Az. 15 O 472/22 – nicht rechtskräftig

Urteil des Landgericht Berlin II vom 25.03.2025; Az. 15 O 472/22 – nicht rechtskräftig

LG Berlin II 25.03.2025

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