Beim Einkaufen werden Verbraucher:innen immer häufiger mit umweltbezogenen Versprechen konfrontiert: „recycelbare Verpackung“, „bienenfreundlich produziert“, „klimaneutral hergestellt“ oder „aus verantwortungsvollen Quellen“ sind nur einige der unzähligen Aussagen, die eine wachsende Anzahl von Lebensmitteln, Elektrogeräten, Textilprodukten, aber auch Dienstleistungen schmücken. Diese Green Claims werden dabei sowohl in Form von eindeutig werbewirksamen Versprechen angebracht, als auch zunehmend in Form von Siegeln.
Für Verbraucher:innen ist dabei nicht erkennbar, was hinter den Claims steckt: Kommuniziert ein Unternehmen hier tatsächliches Engagement für eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Produktionsweise? Oder macht es sich lediglich zunutze, dass Werbeaussagen mit Nachhaltigkeitsbezug bislang kaum reguliert sind und – anders als beispielsweise gesundheitsbezogene Werbeaussagen – ohne Nachweis für den Wahrheitsgehalt der Aussage verwendet werden können?
Die fehlende Regulierung nachhaltigkeits- und umweltbezogener Werbeaussagen öffnet Greenwashing Tür und Tor. Der vzbv fordert deshalb strengere Regeln für umweltbezogene Werbung.
Der vzbv fordert
- Verbindliche, gesetzlich festgelegte Kriterien zur Untermauerung umweltbezogener Werbung.
- Regulierung der Bedingungen, unter denen mit Green Claims geworben werden darf.
- Verbot der Werbung mit „Klimaneutralität“.
- Verifizierung von umweltbezogener Werbung und Siegeln durch unabhängige Dritte.
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Quelle: Gert Baumbach - vzbv
Jochen GeilenkirchenReferent Nachhaltiger KonsumEine Konsumlandschaft, in der nahezu alle Produkte mit Umwelteigenschaften beworben werden, macht es Verbraucher:innen unmöglich, nachhaltige von nicht nachhaltigen Produkten zu unterscheiden.