Muss Lidl Verbraucher:innen transparenter darüber informieren, dass sie bei Nutzung der Lidl Plus App mit ihren Daten bezahlen, um Rabatte zu erhalten? Diese Frage steht im Zentrum der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Lidl Stiftung & Co. KG. In der mündlichen Verhandlung am 22. Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war keine Tendenz erkennbar (Aktenzeichen 6 UKl 2/25). Das Urteil in erster Instanz wird am 23. September erwartet. Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:
„Bonus-Apps sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Wenn aber exklusive Rabatte, wie bei der Lidl Plus App, nur im Tausch gegen Daten zu bekommen sind, dann muss das transparent gemacht werden. Lidl muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren, dass sie für Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Dafür setzen wir uns vor Gericht ein.“