Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Zwei Frauen sitzen auf dem Sofa. Eine von beiden hat einen Laptop vor sich und eine Kreditkarte in der Hand. Die andere hält ein Handy in der Hand. Beide schauen bestürzt.

Quelle: RainStar - iStock.com

Datum: 09.07.2025

Verkaufsplattform darf Zusatzprodukte nicht aggressiv aufdrängen

vzbv klagt vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen aggressive Produktwerbung der CopeCart GmbH

Zwei Frauen sitzen auf dem Sofa. Eine von beiden hat einen Laptop vor sich und eine Kreditkarte in der Hand. Die andere hält ein Handy in der Hand. Beide schauen bestürzt.

Quelle: RainStar - iStock.com

Das Landgericht Berlin hat der CopeCart GmbH untersagt, Kund:innen über ihr Widerrufsrecht zu täuschen und nach Abgabe ihrer Bestellung auf aggressive Weise zum Kauf weiterer Produkte zu drängen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass Kund:innen nach Abgabe ihrer Bestellung dazu gezwungen wurden, unter Zeitdruck die Annahme oder Ablehnung von hochpreisigen Zusatzangeboten zu erklären. 

Auf der digitalen Verkaufsplattform der CopeCart GmbH konnten Kund:innen ein Buch für 4,95 Euro kaufen und auf den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ klicken. Die Schaltfläche führte aber nicht direkt zur Bestellbestätigung. Stattdessen erschien eine Werbeseite mit einem „persönlichen“, angeblich nur in den nächsten 15 Minuten erhältlichen Angebot eines „Sichtbarkeits-Bundle“ zum reduzierten Preis von 199 statt 899 Euro. Ein eingeblendeter Countdown zählte die Sekunden bis zum Ende der 15 Minuten herunter. 

„Um eine doppelte Abbuchung zu vermeiden“, sollten Käufer:innen die Werbeseite „unter keinen Umständen“ schließen oder durch „zurück“ verlassen. Ihnen bleib deshalb nichts anderes übrig, als eine Entscheidung zu treffen: Entweder sie klickten auf den großen, rot hervorgehobenen Button mit der Aufschrift „JA! JETZT ZUR BESTELLUNG HINZUFÜGEN!“. Oder sie klickten auf die in viel kleinerer Schrift gedruckte Erklärung: „Nein, danke. Ich verzichte auf dieses einmalige Angebot…“. Ein Verzicht führte zu einer weiteren Werbeseite. Diesmal wurde ein „Sichtbarkeits Mini-Bundle“ für 99 Euro statt sonst angeblich 399 Euro angepriesen – wieder mit einem Countdown, der bei 15 Minuten startete. Erst nach dem erneuten Verzicht auch auf dieses Angebot wurde die Buchbestellung endlich bestätigt.  

LG Berlin beanstandet „aggressive geschäftliche Handlung“

Das Landgericht Berlin folgte der Auffassung des vzbv, dass die strittige Werbung eine aggressive geschäftliche Handlung darstellt, die Druck auf Verbraucher:innen ausübt und sie unangemessen in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst. Nach Abgabe der Bestellung würden sie zunächst im Unklaren darüber gelassen, ob ihre Bestellung angenommen wurde oder nicht. Sie würden sodann gezwungen, hinsichtlich der weiteren Angebote eine Entscheidung zu treffen und seien der Beklagten im Rahmen des Bestellprozesses völlig ausgeliefert. Die konkrete Ausgestaltung der Webseite, die Notwendigkeit die Zusatzangebote zweimal wegzuklicken und der hervorgerufenen Zeitdruck führten in der Zusammenschau zu einer unzulässige Beeinflussung der Kund:innen.

Als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht rügte das Gericht auch den angezeigten Countdown. Dieser suggerierte, dass sich die Verbraucher:innen innerhalb von 15 Minuten entscheiden müssten, um das Produkt zum reduzierten Preis zu erhalten. Doch das war nicht wahr. Der abgelaufene Countdown konnte durch die einfache Aktualisierung der Webseite wiederholt neu bei 15 Minuten gestartet werden. Offenbar diente der Countdown nur dazu Zeitdruck zu erzeugen.

Verbraucher:innen über ihr Widerrufsrecht getäuscht

Das Gericht untersagte CopeCart außerdem falsche Angaben zum Widerrufsrecht. Vor der Bestellung mussten Verbraucher:innen bestätigen, dass sie der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zustimmen und zur Kenntnis nehmen, dass sie dadurch ihr Widerrufsrecht verlieren. Diese Angabe war unwahr. Ein solcher Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download von Computerspielen oder Spielfilmen möglich, nicht aber für gedruckte Bücher. Die Angabe sei daher zur Täuschung geeignet und könne Betroffene davon abhalten ihr Widerrufsrecht auszuüben, beanstandete das Gericht.

Urteil des LG Berlin vom 11.02.2025, Az. 15 O 287/24 -nicht rechtskräftig

Datum der Urteilsverkündung: 11.02.2025
Aktenzeichen: Az. 15 O 287/24 -nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Berlin

Download

Urteil des Landgerichts Berlin II vom 11.02.2025; Az. 15 O 263/23

Urteil des Landgerichts Berlin II vom 11.02.2025; Az. 15 O 263/23

Urteil des Landgerichts Berlin II 11.02.2025

Ansehen
PDF | 8.96 MB

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (436)
Dokumente (32)
Urteil des Landgerichts Berlin II vom 11.02.2025; Az. 15 O 263/23

Urteil des Landgerichts Berlin II vom 11.02.2025; Az. 15 O 263/23

Urteil des Landgerichts Berlin II 11.02.2025

Ansehen
PDF | 8.96 MB
Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.07.2025; Az. 14 UKl 1/23

Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.07.2025; Az. 14 UKl 1/23

Oberlandesgericht Karlsruhe 09.07.2025 

Ansehen
PDF | 2.61 MB
Justiz per Klick für alle

Justiz per Klick für alle

Stellungnahme des vzbv | Juni 2025

Ansehen
PDF | 156.2 KB
Urteil des Kammergericht vom 30.04.2025; Az. 23 UKI 9/24

Urteil des Kammergericht vom 30.04.2025; Az. 23 UKI 9/24

Kammergericht 30.04.2025

Ansehen
PDF | 13.81 MB
Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

LG Berlin II 18.02.2025

Ansehen
PDF | 7.91 MB
Urteile (1439)
Termine (5)
Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen

So funktionieren Sammelklagen

Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.

Video ansehen
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525