
Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zum Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main:
„Das Urteil ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz. Es muss möglich sein, ein Bahnticket ohne Preisgabe einer E-Mailadresse oder einer Handynummer zu kaufen. Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.“
Hintergrund:
Das Urteil gegen die Deutsche Bahn AG geht zurück auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil am Freitag dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass Kundinnen und Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24).