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Datum: 11.07.2025

"Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht"

Statement von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Zu sehen ist das Portrait von Ramona Pop. Im Hintergrund sind eine Straße und belaubte Bäume zu erkennen.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zum Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main:

„Das Urteil ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz. Es muss möglich sein, ein Bahnticket ohne Preisgabe einer E-Mailadresse oder einer Handynummer zu kaufen. Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.“

Hintergrund: 

Das Urteil gegen die Deutsche Bahn AG geht zurück auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil am Freitag dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass Kundinnen und Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24).

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