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Mara Schläfke vintra

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Datum: 22.07.2025

Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein

Statement von Mara Schläfke, Pflegeexpertin im Verbraucherzentrale Bundesverband, zur vdek-Auswertung zu Eigenanteilen in der stationären Pflege

Mara Schläfke vintra

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Eigenanteile für einen Pflegeheimplatz sind erneut gestiegen. Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kosten bei über 3.000 Euro. Das zeigt die heute veröffentlichte Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zur finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege. Mara Schläfke, Pflegeexpertin im Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert:

„Pflegebedürftige müssen immer tiefer in die Tasche greifen. Wer auf einen Pflegeheimplatz angewiesen ist, sieht sich einem Armutsrisiko gegenüber. Um für alle Menschen ein würdevolles Leben im Pflegefall zu sichern, braucht es endlich eine gerechte Finanzierung.

Private Pflegezusatzversicherungen sind hier bislang nicht die Lösung. Gute Pflege darf nicht nur ein Privileg für diejenigen sein, die sich eine bessere Gesundheitsversorgung leisten können. In Praxistests zeigt sich zudem immer wieder, dass die Angebote privater Pflegeversicherungen für Pflegebedürftige nicht geeignet sind. Starke Beitragserhöhungen zwingen viele zum Vertragsausstieg im Alter – gerade dann, wenn sie den Schutz am dringendsten brauchen.

Die Politik ist gefordert, die Pflege zukunftssicher und bezahlbar zu gestalten. Die Bund-Länder Arbeitsgruppe muss eine tragfähige Reform auf den Weg bringen.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Soziale Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen befreien (Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige; pandemiebedingten Zusatzkosten; medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen)
  • Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer und Abschaffung der Ausbildungskostenumlage
  • Gesetzlich ausgestaltete Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären wie ambulanten Pflege, die sich an der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit (Einkommen und Vermögen) der Pflegebedürftigen orientiert
  • Ausweitung der Beitragspflicht zur SPV und für Pflichtversicherte auf alle Einkommensarten
  • Verbraucherfreundliche Pflegezusatzversicherungen, die Transparenz und Wahlfreiheit gewähren, Schutz für alle bieten, bedarfsgerechte Leistungen erbringen und Planbarkeit bei den Beiträgen ermöglichen

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