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Datum: 05.08.2024

Kosten für Pflegeassistenzausbildung nicht auf Pflegebedürftige umlegen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Pflegeassistenzgesetz

Thomas Moormann vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Pflegebedürftige müssen für ihre Pflege enorm hohe Kosten tragen. Viele sind davon finanziell überfordert. Nun sollen zusätzlich Ausgaben für die Ausbildung von Pflegeassistent:innen auf Pflegebedürftige umgelegt werden. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vor. Dazu Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):

„Die Pflegekosten steigen und steigen. Nun sollen auch noch die Kosten der Ausbildung zur Pflegeassistenz auf Pflegebedürftige umgelegt werden. Das ist kein tragfähiges Modell, viele Pflegebedürftige sind bereits jetzt finanziell überfordert. Die Eigenanteile im ersten Jahr der stationären Pflege liegen bundesweit durchschnittlich bei über 2.800 Euro im Monat. Angesichts einer Durchschnittsrente zwischen 1.300 und 1.600 Euro ist das für die meisten Pflegebedürftigen viel zu hoch. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die Ausbildung zur Pflege gilt das in ganz besonderem Maße. Die Ausbildung der Pflegeassistenzkräfte sollte daher zwingend aus Steuermitteln finanziert werden.“

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Ausbildungskostenumlage abschaffen statt ausweiten | Stellungnahme vzbv | August 2024

Ausbildungskostenumlage abschaffen statt ausweiten | Stellungnahme vzbv | August 2024

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit

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