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Sebastian Reiling, Team Sammelklagen

Quelle: Gert Baumbach / vzbv

Datum: 29.07.2025

Vergleich: Auszahlungen an Prämiensparer:innen der Stadtsparkasse München können beginnen

Rund 2.400 Sparer:innen erhalten einen finanziellen Ausgleich

Sebastian Reiling, Team Sammelklagen

Quelle: Gert Baumbach / vzbv

Gute Nachricht für rund 2.400 Prämiensparer:innen der Stadtsparkasse München: Nach einem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Auszahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Der Vergleich hat die letzte Hürde genommen. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung waren aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu geringe Zinszahlungen für Prämensparer:innen. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten.

Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband: 

„Dass so viele Menschen den Vergleich angenommen haben, zeigt, wie attraktiv diese pragmatische Einigung ist. Rund 2.400 Sparer:innen erhalten in Kürze unkompliziert einen finanziellen Ausgleich. Je nach Höhe des Sparbetrages und der Dauer der Anlage sind Überweisungen im vierstelligen Bereich möglich.“

Hintergrund: Vergleich kürzt Verfahren ab

Bei der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Stadtsparkasse München wurde im Mai 2025 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht ein Vergleich vereinbart. Mindestens 70 Prozent der angeschriebenen 2.400 Prämiensparer:innen mussten den Vergleich akzeptieren, damit er zustandekommen konnte. Das schreibt das Gesetz vor. Nun ist klar: Mindestens 97 Prozent sind nicht ausgestiegen und haben das Angebot damit akzeptiert (in einigen Fällen ist die individuelle Austrittsfrist noch nicht beendet). Somit können die Auszahlungen in Kürze starten.  

Die Verbraucherzentralen haben insgesamt 17 Musterklagen gegen Sparkassen wegen zu geringer Zinszahlungen für Prämiensparer:innen angestrengt. Die meisten Verfahren sind inzwischen abgeschlossen und führten zu Nachzahlungen für Verbraucher:innen.

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

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