Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Reform des Energiewirtschaftsrechts setzt wichtige Regelungen aus dem EU-Energierecht um. Der Entwurf enthält aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sinnvolle Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz. Allerdings fehlen bereits ausgearbeitete Regelungen, um Netzanschlüsse zu beschleunigen.
„Der Gesetzentwurf stärkt an vielen Stellen den Verbraucherschutz“, sagt Henning Herbst, Strommarktexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „An einigen Stellen sind die Vorschläge des Wirtschaftsministeriums jedoch wenig ambitioniert. Insbesondere die bereits ausgearbeiteten Maßnahmen zur Digitalisierung und Standardisierung von Netzanschlussprozessen sollten unbedingt in das Gesetz mit aufgenommen werden. Nur so kann für Verbraucherinnen und Verbraucher der reibungslose Anschluss von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Stromspeichern gesichert werden.“
Der vzbv fordert
- Netzanschlussprozesse zu standardisieren und zu digitalisieren
- die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aller Energieversorgungsunternehmen fortlaufend durch die Bundesnetzagentur zu überprüfen
- dass alle Energieversorger für Verbraucher:innen eine Abwendungsvereinbarung und eine Ratenzahlung mit Stundungsoption zur Vermeidung einer Energiesperre anbieten müssen
- dass Verbraucher:innen informiert ihren Messstellenbetreiber frei wählen können
Hintergrund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 10. Juli einen Referentenentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen insbesondere Regelungen der EU-Strom- und Gasbinnenmarktrichtlinie zur Stärkung des Verbraucherschutzes umgesetzt werden. Es sind zudem Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts vorgesehen. Teile des Referentenentwurfs basieren auf einem Gesetzentwurf aus der vorherigen Legislaturperiode, der jedoch weitgehend nicht mehr vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Vergleich zu diesem früheren Entwurf fehlen nun insbesondere Regelungen zur Standardisierung und Digitalisierung von Netzanschlüssen.