Datum: 14.02.2019

Verpflichtende Schlichtung als Alternative zur Klage

Das Potenzial von Schlichtung und Musterfeststellungsklage besser nutzen

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Quelle: kzenon - fotolia.de

Hat ein Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen und Verbraucher dadurch geschädigt, sollte es sich auf Wunsch dieser Verbraucher einem Schlichtungsverfahren unterwerfen müssen. Eine verpflichtende Schlichtung in dieser Form könnte das neue Rechtsinstrument der Musterfeststellungsklage sinnvoll ergänzen.

Unternehmen, die in einem Musterfeststellungsverfahren unterlegen sind, sollten sich dem Schlichtungsverfahren und einem Schlichtungsvorschlag unterwerfen müssen. Dafür sprechen zum einen die guten Erfahrungen mit der Teilnahmepflicht von Unternehmen im Vergleich zur rein freiwilligen Schlichtung. Zum anderen steht nach einem Musterfeststellungverfahren fest, unter welchen Voraussetzungen individuelle Ansprüche bestehen oder nicht bestehen. Auf dieser Grundlage bieten Schlichtungsverfahren eine gute Alternative zur gerichtlichen Klage: Wenn die grundsätzlichen Rechtsfragen in einem abgeschlossenen Musterfeststellungsverfahren geklärt sind, kann die individuelle Schadenshöhe für jeden einzelnen Verbraucher mit Hilfe von Schlichtungsstellen ermittelt werden.

Der Gesetzgeber sollte nach Auffassung des vzbv die hierfür erforderlichen Änderungen in der bevorstehenden Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes dringend berücksichtigen.

Die Stellungnahme des vzbv finden sie im Downloadbereich.

Downloads

Schlichtung und Musterfeststellungsklage wirksam verbinden | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen | 14. Februar 2019

Schlichtung und Musterfeststellungsklage wirksam verbinden | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen | 14. Februar 2019

Schlichtung und Musterfeststellungsklage wirksam verbinden | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen | 14. Februar 2019

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