Datum: 01.11.2018

Rede: „Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“

Rede von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, im Rahmen einer Veranstaltung der Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg

Pressefoto 3 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich heute vor Ihnen sprechen zu dürfen und ich freue mich, dass Sie in so großer Zahl gekommen sind. Liebe Cornelia Prüfer-Storcks, herzlichen Dank für die Einladung!

In den USA hat VW allein bei dem ersten „Dieselgate“-Vergleich vor rund zwei Jahren Zahlungen von 14,7 Milliarden Dollar akzeptiert. Der größte Teil dieser Summe ist Autofahrern durch Rückkäufe und Reparaturen direkt zu Gute gekommen. Dazu kommen noch Strafzahlungen und Bußgelder in Milliardenhöhe.

In Deutschland sieht es ein bisschen anders aus. Audi wird 800 Millionen Euro Bußgeld in Bayern zahlen. Das Land Niedersachsen hat eine Milliarde Euro Strafzahlungen vom Volkswagen-Konzern erhalten. Davon bekommen die Autofahrer wieviel?

Wer weiß es? Genau: Nichts. 

Zur VW-Klage

Deshalb stehen wir vor eine Premiere:

Am Donnerstag (den 01.11.2018) wird der vzbv seine erste Musterfeststellungsklage erheben. Vor so einer Premiere ist man immer ein bisschen aufgeregt, und um ehrlich zu sein – auch bei mir steigt das Lampenfieber. Ich glaube, das ist ganz normal, gerade wenn es sich um ganz neues Klageinstrument handelt, mit dem noch niemand Erfahrungen hat. Das schreckt uns aber nicht. Wir sehen das eher als Ansporn und auch als dringend nötig an, diese Klage zu führen!

Ich möchte Ihnen heute zunächst unsere Klage vorstellen, aber auch die rechtlichen Zusammenhänge darstellen.

Am 1. November also werden wir in Kooperation mit dem ADAC die Volkswagen AG verklagen. Ziel der Klage ist die gerichtliche Feststellung, dass Volkswagen mit den Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.

Der vzbv will, dass gerichtlich eindeutig geklärt wird, dass es unrechtmäßige Handlungen zum Schaden von Millionen Verbrauchern gegeben hat und dass VW den Verbrauchern dafür Schadenersatz schuldet. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass VW für seine Taten Verantwortung übernehmen muss und dass Verbraucher und Gesellschaft nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.

Allein in Deutschland sind zweieinhalb Millionen Autos des VW-Konzerns von den Manipulationen betroffen. Viele betroffene Verbraucher stehen immer noch völlig allein da mit ihrem Schaden. Seit drei Jahren haben sie weder hinreichende Informationen, noch Rechtssicherheit. Das ist skandalös. Verbraucher wurden allein gelassen vom Volkswagen Konzern und anderen Autoherstellern. Viele tausende Verbraucherinnen und Verbraucher haben bereits auf eigenes Risiko geklagt.

Deshalb brauchen wir unbedingt die Feststellung, dass Volkswagen den Käufern Schadensersatz schuldet und deshalb erheben wir die Musterfeststellungsklage gegen VW.

Wir klagen in Kooperation mit dem ADAC, dem mitgliederstärksten Verband in Deutschland. Er ist im Bereich Mobilität eine Instanz. Gemeinsam werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um für das Recht von Verbrauchern zu kämpfen. Mit dabei ist außerdem noch die Kanzlei RUSS, die wir mit der Prozessführung beauftragt haben. Deren Anwälte haben in Deutschland bereits über 13.000 VW-Kunden vertreten und bereits erfolgreich Klagen sowohl gegen Händler als auch gegen die Volkswagen AG geführt.

Zur VW-Klage selbst:

Ich möchte Ihnen nun einige Informationen zur Klage selbst geben. An der Musterfeststellungsklage beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die das Kraftfahrtbundesamt und andere europäische Genehmigungsbehörden einen Rückruf ausgesprochen hat.

Die Musterfeststellungsklage ist jetzt auch eine Chance für alle Verbraucher, die bisher noch keine Schritte gegen VW unternommen haben. Denn sie ist kostenlos und deshalb auch besonders interessant für diejenigen, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Ob Sie sich der Musterklage anschließen, müssen Sie aber selbstverständlich selbst entscheiden.

Ich werde oft gefragt: Was muss ich als Betroffener jetzt unternehmen? Die Antwort ist relativ einfach: Wenn Sie an der Musterfeststellungsklage teilhaben möchten, müssen Sie sich leider noch ein wenig gedulden. Zwar reichen wir die Klage schon am Donnerstag ein – aber spannend für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es dann, wenn das Klageregister eröffnet wird. Wir erwarten die Öffnung dieses Klageregisters für Mitte November, das liegt aber nicht in unserer Hand. Zunächst wird sich das Gericht mit unsere Klageschrift befassen und dann das Bundesamt für Justiz mit der Eröffnung des Registers beauftragen.

Betroffene können sich dann unter Angabe Ihrer persönlichen Daten dort eintragen. Der Gesetzgeber hat Textform vorgesehen, also sind Mail, Fax und Brief jedenfalls mitumfasst. Wir wissen noch nicht genau wie das Verfahren aussieht, aber wir werden Sie darüber natürlich informieren.

Das ist ohnehin ein wichtiger Punkt: Wir informieren primär über unsere Website sammelklagen.de. Alle Neuigkeiten und Einzelheiten zur Klage können Sie dort finden und in Ruhe nachlesen. Hier können Sie sich auch für einen News-Alert eintragen, um keine Neuigkeit zu verpassen.

Zwei Monate nach Registeröffnung wird dann durchgezählt, ob sich mindestens 50 Verbraucher oder Verbraucherinnen eingetragen haben. Bei der VW-Klage habe ich wenig Zweifel, dass wir diese Marke schaffen werden. Später wird es noch einen weiteren, sehr wichtigen Termin geben: Den Tag der ersten mündlichen Verhandlung. Denn am Tag zuvor ist die letzte Möglichkeit, sich in das Register einzutragen. Und am Tag selbst besteht die letzte Möglichkeit sich wieder aus dem Register auszutragen.

Wie schnell das Gerichtsverfahren dann weitergeht, ist schwer vorauszusagen. Wir rechnen in der ersten Instanz beim Oberlandesgericht Braunschweig mit ein bis zwei Jahren Verfahrensdauer. Fall es anschließend noch zu einer Revision beim Bundesgerichthof kommt, kann es insgesamt vielleicht sogar 4-5 Jahre bis zu einem rechtskräftigen Urteil dauern. Das klingt erstmal sehr lang, aber wir haben auch einen langen Atem.

Aber es gibt auch noch ein anderes Szenario: Wenn sich Kläger und Beklagter auf einen Vergleich einigen, könnte es schneller gehen. Und so ein Vergleich hätte den Charme, dass darin etwa auch direkte Zahlungen an die im Register angemeldeten Verbraucher vereinbart werden können. Bei einem Vergleich würde übrigens noch ein weiteres Mal durchgezählt: Er wird nur wirksam, wenn weniger als 30 % der registrierten Personen aus dem Vergleich austreten.

Bei einem positiven Feststellungs-Urteil sähe die Angelegenheit ein wenig anders aus. Jeder müsste seinen konkreten Anspruch individuell gegenüber VW geltend machen. Im Ernstfall müsste man dafür selbst vor Gericht ziehen, dann aber mit dem Feststellungsurteil im Rücken, was die Sache deutlich einfacher und sicherer machen würde. Ich habe es letztens schon einmal so ausgedrückt: Das ist wie ein Elfmeter auf‘s leere Tor.

Wir hoffen allerdings, dass Volkswagen bei einem Feststellungsurteil zu Gunsten der Verbraucher und Verbraucherinnen sich einsichtig zeigen wird und freiwillig zahlt. Es würde dem Konzern in jedem Fall gut  zu Gesicht stehen.

Natürlich können wir Verbrauchern keine Erfolgsgarantie geben. Die Rechtsprechung obliegt den Gerichten. Wir vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte. Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, wir betreiben derzeit Pionierarbeit. Bislang gibt es keine Erfahrungen damit und es gibt noch einige offene Fragen. Der vzbv wird alles in seiner Macht Stehende tun, um diese neue Klagemöglichkeit so gut wie möglich im Interesse der Verbraucher einzusetzen.

Der vzbv fordert seit drei Jahren auch andere Maßnahmen: objektive Tests der Abgaswerte durch das Kraftfahrtbundesamt, die Übernahme von Garantien nach Umrüstungen durch die Hersteller, die Einsetzung eines Fonds von Fahrverbote betroffenen. Schnelle und niedrigschwellige Angebote der Hersteller und der Politik sind mehr als überfällig!  Dazu später mehr.

Zur Musterfeststellungsklage allgemein

Ich vermute, dass die wenigsten von Ihnen Juristen sind, und sich tiefergehend mit der Musterfeststellungsklage befasst haben. Deshalb möchte ich zu diesem neuen Rechtsinstrument und seiner Entstehung noch ein paar Worte sagen.

Es ist beinahe tragisch, dass wir dem Dieselskandal die Einführung der Musterfeststellungsklage zu verdanken haben. Ohne die Manipulationen an der Motorsteuerung hätte womöglich noch länger auf die Einführung warten müssen.

Schon seit 10 Jahren haben wir Verbraucherschützer dafür gekämpft, dass die Musterklage als ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes kommt. Das ist ein Meilenstein für die Verbraucherinnen und Verbraucher!

Die Musterklage bringt den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland endlich in eine neue Liga. Denn sie entfaltet eine Breitenwirkung für geschädigte Verbraucher, die es bislang nicht gab!

Diese Breitenwirkung gab es bislang nicht, denn in Deutschland existierte bislang kein kollektiver Rechtsschutz mit direkter Wirkung für Betroffene. Bei der Musterfeststellungsklage können sich künftig tausende Verbraucher einer Klage anschließen und von der Rechtssicherheit eines Musterurteils profitieren.

Der wichtigste Vorteil für die Verbraucher ist, dass sie nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage weder Verjährung noch unkalkulierbare Prozessrisiken fürchten müssen, um ihre individuelle Forderung durchzusetzen. Nutzen und Kosten der Rechtsverfolgung rücken für den Einzelnen wieder näher zusammen. Selbstverständlich muss es für Verbraucher am Ende aber darum gehen, nicht nur Recht, sondern Geld oder eine andere Leistung zu erhalten.

Wir werden uns darum auch über weitere Schritte Gedanken machen müssen. Denn ein „Meilenstein“ bedeutet eben nicht, dass wir am Ziel sind, sondern auf einem guten Weg.

Was passiert also wenn ein für Verbraucher vorteilhaftes Urteil erstritten wurde?

Musterfeststellungsurteile enthalten keine konkreten Zahlungsverpflichtungen und sind damit nicht vollstreckbar. In dem Verfahren gegen VW zum Beispiel wird das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Urteil nicht die Auszahlung des jeweiligen Schadensersatzes an die Betroffenen anordnen. Dies müsste dann in einem zweiten Schritt erfolgen.

Verbraucher müssten – nach einem für sie positiven Feststellungsurteil – eine eigene Klage anstrengen, in der sie die konkrete Höhe des Schadensersatzes einfordern. Dabei ist das dann zuständige Gericht an die grundsätzlichen Feststellungen des OLG Braunschweig oder gegebenenfalls des Bundesgerichtshofs gebunden.

Wir wissen noch nicht, ob und in welchen Fallkonstellationen ein rechtskräftig verurteiltes Unternehmen bereit sein wird, die verursachten Schäden zu regulieren. Möglicherweise werden wir es mit Unternehmen zu tun haben, die keinen Respekt vor ober- oder höchstrichterlichen Urteilen zeigen werden und Zahlungen weiter verweigern. Wir gehen aber schon davon aus, dass ein kluges Unternehmen mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Schäden regulieren wird, nachdem es in einer Musterfeststellungsklage antragsgemäß verurteilt worden ist,

Was wir oft gefragt werden und nur schwer beantworten können: In welchen Wirtschaftsbereichen kann es zu Musterfeststellungsklagen kommen?

Es gibt keine pauschalen Begrenzungen, sondern viele mögliche Anwendungsbereiche. Entscheidend ist, dass es genug Geschädigte gibt und derselbe Rechtsverstoß eines Unternehmens viele Verbraucher gleichermaßen betrifft.

Ein paar denkbare Beispiele will ich trotzdem nennen.

• Versorgungsverträge: unwirksame Strom- und Gaspreiserhöhungen, ggf. auch überhöhte Fernwärmegebühren

• Finanzdienstleistungen: Rückkauf von Lebensversicherungen, unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren, Unwirksame Kündigung von Bausparverträgen

• Reiserecht: Flugausfälle und -verspätungen, Reisemängel, die viele Verbraucher in gleicher Weise betreffen

• Produkthaftung (unerwartete Schadensfälle durch Konstruktions- und Fabrikationsfehler)

Zum „Dieselgipfel“

Weil ich ahne, dass sich viele von Ihnen nicht nur für die Musterfeststellungsklage interessieren, möchte ich einen kleinen Exkurs zum „Dieselgipfel“ der Bundesregierung, der Anfang des Monats in Berlin stattfand, einflechten.

Kurz und schmerzlos: Auch das Ergebnis des Koalitionsausschusses zum Dieselskandal ist eine große Enttäuschung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Appell an die Hersteller, die Kosten für die dringend benötigten Hardware-Nachrüstungen zu übernehmen, scheint ins Leere zu laufen. Damit haben Dieselfahrer, denen Fahrverbote drohen, weiterhin nur die Möglichkeit, ihren Diesel-Pkw gegen Aufpreis zu tauschen. Hier in Hamburg hat der Umweltsenator schon im Sommer das bundesweit erste Fahrverbot erlassen. Und gerade vor zwei Wochen hat auch das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden, dass bestimmte Straßen für Dieselfahrzeuge gesperrt werden müssen.

Für Menschen mit kleinem Geldbeutel, für Familien und Pendler ist weiter unklar, wie sie künftig mobil bleiben können. Denn sie können sich letztlich nur dann in Fahrverbotszonen einfahren, wenn sie genug finanzielle Mittel haben, um ein neues Fahrzeug zu kaufen – selbst wenn es Rabatte oder Umtauschprämien gibt.

Leider bleiben wichtige Fragen weiterhin offen und zentrale Punkte sind immer noch zu vage formuliert. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen aber endlich Klarheit.

Ein Maßnahmenpaket aus technischen Nachrüstungen und Rabatten kann sinnvoll  sein, um Fahrverbote zu vermeiden. Aber wenn die Autohersteller nicht mitziehen, haben Verbraucher nichts gewonnen.

Bislang ist unklar, ob es einen individuellen Anspruch auf Nachrüstung gibt. Dieser ist aber unabdingbar. Aus Verbrauchersicht steht zudem fest: Für die Hardware-Nachrüstung müssen die Autohersteller und nicht die Verbraucher zahlen. Auch die Haftung für die Nachrüstung muss klar, umfassend und langfristig geregelt sein – und nicht beim Verbraucher liegen.

Alles in Allem gibt es also weiterhin keine brauchbare Lösung für Verbraucher. Im Sinne der Gesundheit der Menschen genauso wie der Umwelt ist das sehr unbefriedigend.

Aber eines will und muss ich dazu noch klarstellen: Unsere Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen ist davon unabhängig.

Die Zukunft liegt in Europa: New Deal for Consumers

Ich möchte auch noch einen Blick in die Zukunft werfen. Auf Europäischer Ebene wird auch über Klageinstrumente nachgedacht, die ein bisschen weitergehender sind als die Musterfeststellungsklage. Wenn bereits bei Erhebung der Klage feststeht, wie hoch die Zahlungsansprüche der einzelnen Geschädigten sind, ist es nicht sinnvoll, es bei einer reinen Feststellung der Ansprüche zu belassen. Für diese Fälle sollte neben der Musterfeststellungsklage auch eine Beseitigungsklage auf Zahlung gesetzlich verankert werden.

Ein solcher Beseitigungsanspruch ist immer dann sinnvoll, wenn weitgehend klar ist werden kann, welche Verbraucher wieviel Geld erhalten sollen.

Beispiele hierfür sind Bankgebühren, wie z.B. Kontopfändungsgebühren von einheitlich 30 Euro oder pauschalierte Fluggastentschädigungen.

Diese Idee von der Europäischen Kommission heißt „New Deal for Consumers“. Diese Idee unterstützt der vbzv nach Kräften, und ich hoffe sehr stark, dass wir spätestens in paar Jahren auch noch mehr davon hören werden.

Für die geschädigten Käufer von VW-Diesel-Fahrzeugen wird der New Deal aber zu spät kommen. Hierfür ist die Musterfeststellungsklage möglicherweise auch der bessere Weg, weil die Berechnung des individuellen Schadens zu komplex für Leistungsklagen sein könnte.

Ich freue mich, wenn ich Ihnen heute einen kleinen Einblick in das Thema Musterklage geben konnte und wünsche mir, dass viele Betroffene sich überlegen bei der Klage gegen Volkswagen mitzumachen. Langfristig sollte es aber natürlich nicht bei einer Volkswagen-Klage bleiben. Möglichst viele Verbände sollten Musterklagen mit ihrer jeweiligen Expertise erheben, damit wir vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern in vielen verschiedenen Märkten zu ihrem Recht verhelfen können.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

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