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Patient wird beraten

Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

Patientenrechte und -beratung

Nur umfassend und neutral informierte Patient:innen können selbstbestimmt Entscheidungen über ihre Behandlungsoptionen im Zusammenspiel mit den Therapeut:innen treffen. Sind Aufklärung und Beratung unvollständig oder unzureichend, kann dies zu falschen Entscheidungen führen, die gravierende gesundheitliche und finanzielle Nachteile zur Folge haben können.

Patientenrechte müssen verlässlich und praktisch umsetzbar sein. Doch Patient:innen haben es nach wie vor schwer, ihre Rechte geltend zu machen. Sie befinden sich oftmals in einer schwachen Position. Daran hat das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2012 nichts geändert. Die Überarbeitung des Gesetzes ist dringend erforderlich.

Eine kostenlose Beratung zu diesen und anderen wichtigen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Unabhängige Patientenberatung“ sollte einen Neuanfang der UPD als dauerhafte Stiftung gewährleisten und ihr eine unabhängige und patientennahe Struktur geben. Allerdings weist das Gesetz Konstruktionsfehler auf: So haben zum Beispiel Krankenkassen, die regelmäßig Hauptauslöser für Beratungsanliegen der Patient:innen und Versicherten sind, als Stifter und Geldgeber großen Einfluss auf die UPD erhalten.

Der vzbv fordert

Patientenrechte

  • Gerechtere Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern.
  • Einrichtung eines Härtefall- und Entschädigungsfonds.
  • Verbesserungen beim Gutachterwesen: Zugang zu geeigneten und unabhängigen Gutachtern.
  • Psychosoziale und organisatorische Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche.
  • Pflicht zu umfassender und unabhängiger Information bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

 

Patientenberatung/UPD

  • Unabhängigkeit von Geldgebern, Industrie, Leistungserbringern und Politik.
  • Stärkung der regionalen Beratung und Ausrichtung besonders an den Bedürfnissen der vulnerablen Gruppen.
  • Beratung für alle Verbraucher:innen unabhängig davon, ob und wo sie krankenversichert sind.
  • Unabhängige und flächendeckende Pflege- und Pflegerechtsberatung auch durch die UPD.

Faktenblatt

Patientenrechte stärken | Faktenblatt des vzbv | Februar 2023

Patientenrechte stärken | Faktenblatt des vzbv | Februar 2023

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Verbraucheraufruf

Der vzbv bewertet regelmäßig in seinem Politikcheck, ob die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - für einen verbraucherorientierten Neustart der Unabhängigen Patientenberatung sorgt:

Politikcheck Regierungsbilanz

Alles zum Thema: Patientenrechte und -beratung

Artikel (20)
Dokumente (6)
forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | IGeL-Leistungen| Mai 2024

forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | IGeL-Leistungen| Mai 2024

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Politikcheck 2023

Politikcheck 2023

Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

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Stiftung UPD benötigt arbeitsfähige Strukturen | Stellungnahme des vzbv | Februar 2023

Stiftung UPD benötigt arbeitsfähige Strukturen | Stellungnahme des vzbv | Februar 2023

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch | Februar 2023

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Expertise zum Referentenentwurf zu der Errichtung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland  | Dezember 2022

Expertise zum Referentenentwurf zu der Errichtung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland | Dezember 2022

Expertise von GfdS legal im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Dezember 2022

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PDF | 2.86 MB
Vorschlag Gesetzesentwurf UPD-Stiftung von vzbv, VdK und SoVD | März 2022

Vorschlag Gesetzesentwurf UPD-Stiftung von vzbv, VdK und SoVD | März 2022

Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) und dem Sozialverband VdK Deutschland hat der vzbv einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuaufstellung der UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts vorgelegt. Beim Neustart der UPD müssen Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit sicherstellt gestellt sein. Genau das ermöglicht die Stiftungsform. Da die aktuelle Trägerschaft der UPD Ende 2023 ausläuft, sollte die Neuaufstellung der UPD eines der ganz wichtigen gesundheitspolitischen Anliegen des ersten Halbjahres 2022 sein.

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Urteile (1)
Videos & Grafiken (2)
Tortendiagramm | Mehr als die Hälfte gab in den letzten 12 Monaten über 50 und bis zu 250 Euro für IGeL-Leistungen aus

Ausgaben für IGeL | Mai 2024

Vorschau
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Mehr als ein Drittel (37 Prozent) derjenigen, die bereits eine IGeL in Anspruch nahmen, kennen ihre Rechte nicht.

Bekanntheit der IGeL-Regelungen bei Patient:innen | Mai 2023

Vorschau
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Termine (1)

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